Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 78

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schlag finden wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.54

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

 


12.54

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Ausführungen des Kollegen Neudeck möchte ich mich jetzt nicht beschäftigen, da dieser das ohnehin schon zum wiederholten Male hier gesagt hat und ganz offensichtlich immer wieder alte Reden auskramt. (Abg. Neudeck: Ich hoffe, dass du es einmal verstehst!) – Ich meine jedenfalls, wir sollten jetzt von dem reden, was Thema ist.

Einer jener Tagesordnungspunkte, die heute hier behandelt werden, ist eben das Kraft­fahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz, und wie ja schon Herr Staatssekretär Finz gesagt hat – ich sage es mit anderen Worten –: In 36 Tagen wird Österreich nur mehr zwei EU-Außengrenzen haben, nämlich die zur Schweiz beziehungsweise zu Liech­tenstein.

Wir in Österreich müssen darauf achten – obwohl Österreich diese EU-Außengrenze nicht mehr hat, wir aber doch sehr viel Verkehr, vor allem Schwerverkehr und LKW-Verkehr, aus dem Osten in die EU haben werden –, dass es nicht so ist, dass bei diesen LKW keine Haftpflichtversicherung für Österreich abgeschlossen wurde.

Es soll nun möglich sein – wir haben ja zuvor schon gehört über die Aufgaben der Zollwachebeamten, die das bisher gemacht haben, jetzt aber von diesen Grenzen abgezogen werden, meines Erachtens sinnvollerweise, weil diese ja dort sonst kei­nerlei großartige Aufgaben mehr hätten –, dass diese Aufgaben auch ÖAMTC und ARBÖ übernehmen können, sodass man auch bei diesen Stellen, selbstverständlich im Einvernehmen mit dem Versicherungsverband, die entsprechenden Haftpflicht­ver­sicherungen abschließen kann.

Anregen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass auf Grund dieser großen Ver­änderungen, die sich da jetzt auftun, der Versicherungsverband grundsätzliche Ver­träge mit allen Staaten, die hiefür in Frage kommen, abschließen können sollte, so­dass man eben auch schon infolge des Kennzeichens oder der Grünen Versiche­rungskarte die entsprechende Haftpflichtversicherung hat.

Wichtig wäre auch – das möchte ich noch anmerken –, dass man bei dieser Gele­genheit versuchen sollte, möglichst zu einem einheitlichen Versicherungsrecht zu kommen: nicht nur EU-weit, sondern auch darüber hinaus, damit jeder Kraftfahrer sicher sein kann, dass, sollte es zu einem Schaden kommen, der Unfallgegner auf jeden Fall haftpflichtversichert ist.

Genauso wichtig wäre es, ein einheitliches Verwaltungsstrafrecht zu haben, denn nunmehr wird es doch in größerem Maße als bisher so sein, dass Menschen aus den neuen EU-Ländern, wenn sie durch Österreich fahren und sich nicht an öster­reichische Verkehrsregeln halten, versuchen werden, noch bevor sie angehalten wer­den, wieder in ihr Heimatland zurückzukommen.

Das gilt aber selbstverständlich auch für Italiener, Franzosen oder sonst wen, die das versuchen werden, da sie dafür in ihren Heimatländern eben keinerlei Strafen zu erwarten haben. – Dass das so gemacht wird, merkt man ja daran, wenn man beispielsweise auf der West oder Süd Autobahn fährt, wie rasch einen beispielsweise ungarische, tschechische oder slowakische Kraftfahrer überholen, weil sie eben sicher


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