Lebensmittel gestimmt, während sich Belgien, Deutschland und Italien der Stimme enthalten haben.
Dieses Abstimmungsverhalten zeigt leider ganz deutlich, dass ein Aufrechterhalten des Moratoriums schwierig werden wird. Um den Erhalt des Moratoriums abzusichern, erging seitens des Landwirtschaftsministers Dipl.-Ing. Pröll ein Schreiben an alle Umwelt- und Landwirtschaftsminister, in dem er auf die noch ungelösten Fragen zur Risikobewertung und zur Koexistenz aufmerksam machte.
Ziel war es vor allem, auch den anderen Ministerinnen und Ministern die ablehnende Haltung Österreichs zur Gentechnik in Lebensmitteln verständlich zu machen und eine Fortführung des Moratoriums zu erlangen. Um die österreichische Position zu stärken, wurde von meinem Haus ein Forschungsprojekt zum Thema „Toxikologie und Allergologie von GVO-Produkten“ in Auftrag gegeben. Ziel dieses Forschungsprojektes war die Analyse der EU-weiten Produktanträge für gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel und davon ausgehend die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Standardisierung der Sicherheitsbewertung.
Als Studienempfehlung wurde deshalb festgehalten, dass neben der akuten Toxizität und Allergenität insbesondere auch andere Endprodukte wie chronische Toxizität, Kanzerogenität und Reproduktionstoxizität im Rahmen der Sicherheitsbewertung erfasst werden müssen. Damit könnten auch eventuelle sekundäre schädliche Wirkungen der Genmodifikation entdeckt werden.
Die Einwände Österreichs, so auch zum Bt-11-Mais, stützen sich auf die Erkenntnisse dieser Studie. Einem persönlichen Schreiben von mir an EU-Umweltkommissarin Wallström wurde auch die gegenständliche Studie angeschlossen, um die Einwände Österreichs zu untermauern.
Über das Dossier betreffend Bt-11-Mais wird voraussichtlich am 27. April 2004 im Agrarministerrat abgestimmt. Dabei werden wir alles daransetzen, dass die qualifizierte Stimmenmehrheit für eine Zulassung nicht erreicht wird. Aber auch wenn es zu keiner qualifizierten Mehrheit für eine Zulassung kommt, könnte die Kommission dieses Produkt trotzdem noch immer einstimmig genehmigen. Eine Genehmigung durch die Kommission würde bedeuten, dass hiemit das Moratorium endgültig beendet wird.
Die Kommission hatte zuvor wiederholt die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Verbote gegen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel aufzuheben, da aus ihrer Sicht mit dem ab 18. April 2004 in der EU anzuwendenden Gesetzgebungspaket über gentechnisch veränderte Organismen die Voraussetzungen für das Ende des Moratoriums gegeben sind.
Mit den beiden EU-Verordnungen über die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung wird europaweit ein hohes Niveau an Umwelt- und Gesundheitsschutz sichergestellt. Mit diesen Bestimmungen wird auch ein einheitliches Konzept für die Rückverfolgbarkeit von GVO vom Feld bis zum Teller ermöglicht.
In meinem Ressort wird die Diskussion über notwendige Maßnahmen sowie die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der europäischen Gentechnikbestimmungen bereits seit dem Frühjahr letzten Jahres intensiv geführt. Sie haben es ja schon angesprochen, Herr Abgeordneter.
Bereits vor dem Sommer wurde eine Gentechnikgesetz-Novelle zur Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie in Begutachtung geschickt. Es war von mir vorgesehen, im November 2003 dieses Gesetz in den Ministerrat einzubringen.