Union ist dieses Projekt nämlich umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig, und das ist auch klar festzuhalten.
Wir haben Anfragen an den Umweltminister und an den Verkehrsminister gestellt, wie es denn nun um diese UVP-Pflicht, die offensichtlich nicht eingehalten wird, steht? Wir bekamen darauf zwei Antworten.
Der Umweltminister, durchaus korrekt und im Sinne des Gesetzes, antwortet mit Verweis auf § 23 des UVP-Gesetzes 2000, dass der Neubau von Eisenbahnfernverkehrsstrecken oder ihrer Teilabschnitte jedenfalls UVP-pflichtig ist. – Ja, stimmt!
Da kommt der Verkehrsminister des Weges und erzählt etwas ganz Anderes. Er beantwortet nämlich die klare Frage, ob eine UVP-Pflicht bestünde, folgendermaßen: Dabei handle es sich um eine Serie von Teilprojekten, die hintereinander gemacht werden, je nachdem, wie viel Geld da ist. Deshalb sei das kein Gesamtprojekt mehr und damit nicht UVP-pflichtig.
Ein Häuselbauer, der zuerst das Fundament
baut, dann ein paar Jahre spart, dann den ersten Stock aufsetzt, dann wieder
ein paar Jahre spart, und so weiter und so fort, könnte sich gemäß dieser Logik
die Baugenehmigung ersparen, weil es letzten Endes immer nur um untergeordnete
Bauteile geht. (Abg. Ellmauer:
Völliger Unsinn!)
Interessant ist aber, dass sich der Minister der Problematik dieser Sache durchaus bewusst zu sein scheint, er sich jedoch hinter das Land Salzburg zurückzieht und sagt, im Land Salzburg sei angekündigt worden, man wolle eine UVP beantragen, dieser Antrag sei aber noch nicht eingetroffen.
Das heißt, besagter Häuslbauer würde umgekehrt sagen: Wenn der Nachbar will und verlangt, dass ich eine Baugenehmigung beantrage, dann werde ich es vielleicht tun.
Meine Damen und Herren, das ist ein unzulässiger Umgang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung! – So geht das nicht! (Beifall bei den Grünen.)
Ich habe die Besprechung der Anfragebeantwortung auch deswegen beantragt, weil ich endlich klare Worte, vom Herrn Staatssekretär zum Beispiel, hören will zu der Frage: Wird jetzt für dieses Gesamtprojekt eine UVP gemacht: ja oder nein, und wo stehen wir denn jetzt?
Warum ich so genau darauf schaue, das kann
ich Ihnen ebenfalls erklären, nämlich: Das Ganze ist ja kein Einzelfall.
Österreich entwickelt mittlerweile eine Tradition bei der Umgehung dieser
Richtlinie, und ein Musterbeispiel dafür gibt es bei der B 100 in Kärnten.
Auch da hat man Projekte so lange gestückelt, wie es nur irgend ging, um die
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen. Dieser
Fall ist ja schon eingetreten: Die Kommission hat ein Mahnschreiben geschickt
und hat festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durch Stückelung umgangen werden darf. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Was für ein Baulos meinen Sie?)
Das ist ja sozusagen das Schlaucherl-Modell, nämlich: Man tut so, als wäre das ohnedies nur eine kleine Umfahrung und gleich daneben gäbe es die nächste kleine Umfahrung, und dann baut man hinten noch zwei, drei Sachen dran. Dass es sich in Wirklichkeit aber um ein Gesamtprojekt handelt, das in seinen Auswirkungen geprüft werden muss, ist gesetzlich klar.
Meine Damen und Herren! Was mich daran stört, ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Welches Baulos meinen Sie eigentlich?) ja nicht – das hat zum Beispiel die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Inntal-Bahntrasse deutlich gezeigt – ein Instrument zur Verhinderung von Projekten, sondern zur Optimierung von Projekten ist. Wenn man bei einem Großprojekt von vornherein die