Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 139

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Umweltverträglichkeitsprüfung macht, also die möglichen Auswirkungen und Folgen gleich prüft, dann kann man unter Umständen sehr viel Geld sparen, denn – schauen wir auf das Semmering-Projekt!, schauen wir auf viele andere Projekte! – die Ein­sprüche kommen später ohnehin, und dann muss der Verwaltungsgerichtshof sagen: Stopp, gesetzliche Spielregeln wurden nicht eingehalten.

Meine Damen und Herren! Diese Regierung muss sich um Umweltverträg­lichkeits­prü­fungen kümmern. Sie kümmert sich offensichtlich derzeit nicht darum. Deswegen, Herr Staatssekretär, an Sie die Frage (Abg. Wittauer: Er ist nicht da!): Nehmen Sie diese Pflicht ernst oder schließen Sie sich eher dem FPÖ-Landesrat Dörfler an? Dieser hat bezüglich der B 100 erklärt: Für mich geht österreichisches Recht vor EU-Recht! Also: Was schert mich die EU? Wir sind zwar dabei, aber das interessiert mich nicht wirklich! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Stimmt nicht! Kärntner Recht geht vor EU-Recht! Schlecht recherchiert!) Ich kann Ihnen das ja ausführlich zitieren, wenn Sie wollen.

Für mich geht österreichisches Recht vor EU-Recht und für Kärnten trage ich jeden Konflikt mit Brüssel aus! – Das sagte Landesrat Dörfler.

Den Konflikt gibt es ja nicht mit Brüssel, meine Damen und Herren! Den Konflikt gibt es im Zusammenhang mit der Umwelt und mit den Anrainerinnen und Anrainern. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm. – Abg. Wittauer: Wir sind bei der Tauern­bahnstrecke, nicht bei der B 100!)

Das ist eines der Beispiele, bei denen die Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit sozusagen schon einmal umgangen worden ist. Jetzt macht man im Gasteiner Tal das Gleiche, und das akzeptiere ich nicht. Hier sind Schiene und Straße gleichwertig zu behandeln. Hier gibt es kein Hinausschlüpfen aus der Pflicht der Prüfung der Folgen eines Großprojektes mit dem Argument: Machen wir die Augen zu und tun wir so, als würden wir nichts sehen, dann passiert schon nichts! – Das sind Vorgangsweisen, die letzten Endes gegen das Projekt selbst ausschlagen.

Meine Damen und Herren! In einer gut durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung gelingt es im Regelfall, also dann, wenn sie gut gemacht wird, die Einwände und Be­fürchtungen der AnrainerInnen so zu berücksichtigen, dass das Projekt optimiert werden kann.

Ich würde mir wünschen, dass dieses Gesetz, das schließlich in diesem Hohen Haus beschlossen worden ist – auch mit Ihren Mehrheiten –, respektiert wird. Für mich geht es in dieser Anfrage darum ... (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Sie werden dann auch Ihre Vorurteile revidieren können in Bezug darauf, dass ich mich nur hinsichtlich der Straße aufrege, hinsichtlich der Schiene jedoch nicht. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wir haben keine Vorurteile! – Abg. Wittauer: ... europäische Lösun­gen!)

Es dürfte sinnvoll sein, ja es wird sinnvoll sein, diese Prüfung durchzuführen. Wenn Sie diese Sinnhaftigkeit nicht akzeptieren, dann richten Sie sich zumindest nach dem Gesetz, das in diesem Hohen Haus beschlossen und in welchem klargelegt worden ist, dass es bei Großprojekten einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.

Meine Damen und Herren! Für die Anrainerinnen und Anrainer hat das weit reichende Folgen. Diese bekommen nämlich entweder vor der Wahl einen feuchten Händedruck und das Versprechen auf Lärmschutz – nach der gelaufenen Wahl können sie sich das in die Haare shampoonieren – oder sie haben einklagbare Rechte. Um diese Rechte für Anrainerinnen und Anrainer in Verfahren um Großprojekte geht es mir. Da geht es nicht um Verhinderung. Ich will dieses Projekt. Das ist ein kluges Projekt. Es geht darum, dass die gesetzliche Pflicht zur Prüfung erfüllt wird.

 


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