Ich möchte betonen, dass das auch im Zuge
des Mediationsverfahrens genau so einvernehmlich festgelegt worden ist und
auch den Vereinbarungen zwischen den Gemeinden Bad Gastein und Bad Hofgastein
entspricht. Für die Umweltverträglichkeitserklärung und für die
Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen ja ganz konkrete eindeutige gesetzliche
Regelungen. Zuständige UVP-Behörde ist in einem Fall das Land Salzburg. Bis
jetzt hat jedenfalls das Land Salzburg beziehungsweise die Salzburger
Umweltanwaltschaft noch keinen Feststellungsantrag an das BMVIT, an die Eisenbahnbehörde
gestellt, ob für dieses Projekt „Angerschluchtbrücke – Bahnhof Angertal“
verpflichtend eine UVP durchgeführt werden muss. (Zwischenruf der Abg.
Dr. Lichtenberger.)
Ich halte fest, dass es diesbezüglich eben noch keinen Antrag gibt, ob für diese Teilprojekte eine UVP durchgeführt werden muss. Auch die ÖBB haben noch keine entsprechenden Unterlagen für die Umweltverträglichkeitserklärung eingereicht. Die ÖBB sind ja Antragsteller und müssen entsprechende Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung liefern. Auch das ist bisher noch nicht geschehen.
Das heißt, es konnte und es musste noch gar nicht von der Behörde festgelegt werden, ob und für welche Teilabschnitte nun tatsächlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Das möchte ich ausdrücklich festhalten. Diese Entscheidung ist noch offen und noch nicht endgültig gefallen.
Meine Damen und Herren! Die ÖBB sind selbstverständlich dazu verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Das gilt auch für den Lärmschutz, nämlich die Immissionsschutzverordnung. Diese Vorgaben werden sie auch erfüllen, soferne die angeführten Bauvorhaben unter deren Geltungsbereich fallen. Zusätzlich wurde ja auch in den Gemeindegebieten von Dorfgastein und Bad Hofgastein im Zuge der lärmtechnischen Bestandsstreckensanierung eine Reihe von lärmtechnischen Maßnahmen durchgeführt, insgesamt zehn Maßnahmen.
Ich halte deshalb fest: Wir geben in Österreich für jeden Euro, den wir in den Ausbau der Schieneninfrastruktur investieren, auch einen Euro für Lärmschutzmaßnahmen und Lärmschutzwände aus. Das heißt, pro Kilometer Schienenausbau werden 500 000 € für die Infrastruktur und 500 000 € für den Lärmschutz verwendet.
Abschließend, Frau Kollegin Lichtenberger: Ich halte nochmals fest, die Bundesregierung legt ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des im Jahr 2002 beschlossenen Generalverkehrsplanes ab. Er ist ein ganz wichtiger Baustein, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes weiter erhöht werden wird. Dafür sind 45 Milliarden € festgelegt und eingeplant worden, die folgendermaßen aufgeteilt sind: 15 Milliarden € für den Straßenbau, 30 Milliarden € für den Ausbau der Schiene, rund 200 Millionen € für den Ausbau der Donau.
Sie sehen also, dass wir da eine ganz klare Prioritätensetzung für den Schienenbau haben und wir ganz eindeutig davon ausgehen, dass gerade in diesem Bereich erhöhter Nachholbedarf gegeben ist, den wir auch entsprechend umsetzen. Wir wollen das hochrangige Straßennetz ausbauen, wir wollen bestehende Lücken im Straßennetz und im Schienenbereich schließen. Wir wollen vor allem die Schiene als umweltverträglichen Verkehrsträger ausbauen und dabei höheres Kundenservice, höhere Effizienz und eine Zunahme des Personen- und des Güterverkehrs anstreben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. Alle Redner haben jetzt 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.