Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 167

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Die sozialdemokratische Fraktion wird den Antrag der grünen Fraktion unterstützen, und zwar aus mehreren Gründen: Zum einen, weil wir die Probleme genauso sehen, und zum anderen – was den meisten von Ihnen vielleicht entgangen ist – gibt es einen Entwurf zur Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes, der derzeit in Begutachtung ist. Ich verstehe diesen Entwurf einerseits als Eingeständnis, dass wir große Defizite bei den Direktimporten haben, weil die Transparenz bei den Bauern nicht nur ver­bessert, sondern überhaupt erst einmal geregelt werden muss.

Dazu muss man eines wissen: Direktimporte wurden insbesondere vom ÖVP-Bauern­bund bestritten. Der Minister hat, wie auch sein Vorgänger, immer erklärt, es gäbe keine Probleme. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage Sie: Warum machen Sie dann diese Regelung? Ich verstehe das nicht. Oder haben Sie ein schlechtes Gewissen bekommen, weil es zu viele Direktimporte von Pflanzenschutz­mitteln nach Österreich gibt? Das wiederum hängt natürlich mit dieser skandalösen Bestimmung in § 12 Abs. 10 Pflanzenschutzmittelgesetz zusammen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten grundsätzlich darüber diskutie­ren, wie wir die Lebensmittelsicherheit in Österreich erhöhen können. Dabei geht es nicht nur um die Frage des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, hier geht es generell um eine Neustrukturierung. Es geht nämlich um die Frage, wer für das agrarische Betriebsmittelrecht, das Pflanzenschutzmittelrecht und das Futtermittelrecht verantwortlich sein soll.

Die derzeitige Kompetenzsituation in Österreich ist eine fatale und sachlich durch nichts gerechtfertigt: Hier ist der Landwirtschaftsminister zuständig, für Gesund­heits­fragen die Gesundheitsministerin. Mit der AGES gibt es einerseits dieses virtuelle Bundesamt für Ernährungssicherheit, das gleichzeitig zulässt und dann wieder durch AGES-Mitarbeit kontrolliert. – Ich halte diese Bestimmung übrigens für verfassungswid­rig. Diese Meinung wird zunehmend auch von Beamten geteilt.

Wir brauchen grundsätzlich eine neue Regelung, denn es geht darum, dass Pflan­zenschutzmittel nicht nur bezüglich ihrer Zulassung geprüft werden, sondern Pflan­zenschutzmittel auch beim Inverkehrbringen im Handel kontrolliert werden. Ich frage mich auch, warum keine Anzeigen erstattet wurden, wenn durch die Kontrollorgane so viele Defizite festgestellt wurden. Diese Antwort ist uns Herr Bundesminister Pröll noch schuldig.

Entscheidend – und das hat die Kommission festgestellt – ist aber, wie die Anwen­dungs­kontrolle erfolgt. Hauptkritikpunkt der Kommission war, dass in Österreich die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Feldern noch nie kontrolliert wurde, um festzustellen, ob die Pflanzenschutzmittel auch tatsächlich entsprechend der Zulas­sung angewendet wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dasselbe Problem hatten wir bei den Futter­mitteln. Bundesminister Haupt hat dann endlich einen Erlass an die Agrarlandesräte herausgegeben, damit derartige Kontrollen erfolgen können.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, laden wir Sie ein, mit uns darüber zu diskutieren, damit wir für die Konsumentinnen und Konsumenten in Öster­reich zu mehr Transparenz und zu mehr Lebensmittelsicherheit kommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wittauer 5 Minu­ten. – Bitte.

 


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