Ich muss an dieser Stelle sehr klar sagen: Kriminalitätsbekämpfung ist nicht etwas für eine eigene Kaste innerhalb der Polizei – Kriminalitätsbekämpfung soll in Zukunft jeder Polizist machen können und auch machen. Deshalb schaffen wir ein neues System, das die Kriminalitätsbekämpfung für alle unsere Mitarbeiter zu einer Hauptaufgabe macht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage in dieser Fragestunde stellt Herr Abgeordneter Dobnigg. – Bitte.
Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage: Stimmt es, dass es in Zukunft bei der Exekutive nur mehr in jeder Landeshauptstadt eine Hundestaffel geben soll – gerade angesichts der ansteigenden Kriminalität wäre das ein Rückschritt –, oder besteht doch noch die Hoffnung, dass die bereits bestehenden Hundestaffel-Einsatzleitungen erhalten bleiben?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Es ist richtig, dass das Expertenpapier dieses Konzept, das Sie zitieren, vorgesehen hat. Wir haben in vielen, in 25 Diskussionen mit unseren Mitarbeitern viele gute Informationen gerade in diesem Bereich bekommen, sodass wir in dem jetzt vorliegenden Endpapier eine Adaptierung dieses Konzepts vornehmen konnten, die Rücksicht nimmt auf die Besonderheiten des ländlichen Raumes und die Möglichkeit eines gemischten Systems beinhaltet: auf der einen Seite in urbanen Räumen fixe Hundestaffeln, auf der anderen Seite in ländlichen Räumen Hundestaffeln, die ähnlich wie bisher bei der Gendarmerie organisiert werden können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Die Fragestunde ist beendet.
Alle zehn gestellten Fragen wurden beantwortet. Ich bedanke mich beim
Herrn Bundesminister und bei allen Anfragestellerinnen und Anfragestellern für
die Präzision.
Absehen von der
24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Dr. Andreas Khol: Um Punkt 5 der Tagesordnung in
Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der
Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des
Ausschussberichtes abzusehen.
Es handelt sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das
Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 34/04x) um
Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat
Dietmar Keck in 476 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der
Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein
entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir können daher Punkt 5 der Tagesordnung behandeln.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten
Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4
der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.