Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 31

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Ich muss an dieser Stelle sehr klar sagen: Kriminalitätsbekämpfung ist nicht etwas für eine eigene Kaste innerhalb der Polizei – Kriminalitätsbekämpfung soll in Zukunft jeder Polizist machen können und auch machen. Deshalb schaffen wir ein neues System, das die Kriminalitätsbekämpfung für alle unsere Mitarbeiter zu einer Hauptaufgabe macht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage in dieser Fragestunde stellt Herr Abgeordneter Dobnigg. – Bitte.

 


Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage: Stimmt es, dass es in Zukunft bei der Exekutive nur mehr in jeder Landeshauptstadt eine Hun­de­staffel geben soll – gerade angesichts der ansteigenden Kriminalität wäre das ein Rückschritt –, oder besteht doch noch die Hoffnung, dass die bereits bestehenden Hundestaffel-Einsatzleitungen erhalten bleiben?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Es ist richtig, dass das Experten­papier dieses Konzept, das Sie zitieren, vorgesehen hat. Wir haben in vielen, in 25 Dis­kussionen mit unseren Mitarbeitern viele gute Informationen gerade in diesem Bereich bekommen, sodass wir in dem jetzt vorliegenden Endpapier eine Adaptierung dieses Konzepts vornehmen konnten, die Rücksicht nimmt auf die Besonderheiten des länd­lichen Raumes und die Möglichkeit eines gemischten Systems beinhaltet: auf der einen Seite in urbanen Räumen fixe Hundestaffeln, auf der anderen Seite in ländlichen Räu­men Hundestaffeln, die ähnlich wie bisher bei der Gendarmerie organisiert werden können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Fragestunde ist beendet.

Alle zehn gestellten Fragen wurden beantwortet. Ich bedanke mich beim Herrn Bun­desminister und bei allen Anfragestellerinnen und Anfragestellern für die Präzision.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Um Punkt 5 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Es handelt sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 34/04x) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dietmar Keck in 476 der Beila­gen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für die­sen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir können daher Punkt 5 der Tagesordnung behandeln.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

 


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