Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 107

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Im Zuge der kürzlich angelaufenen Verhandlungen zum Finanzausgleich zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, den Gemeinden einen bedarfsgerechten Anteil am Finanzkuchen zu geben. Dabei bietet gerade der Finanzausgleich eine Mög­lichkeit, die durch den Bund verursachten Finanznöte der Gemeinden zu lindern und sie wieder zu entlasten.

Gemeinden sind der größte öffentliche Investor. Ihre Investitionsbereitschaft ist wesent­lich für die wirtschaftliche Entwicklung der Region (gebündelt für die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs), womit insbesondere Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.

Die Projekte, in die sie investieren bzw. die sie finanzieren, sind für das Leben der Bür­gerinnen und Bürger essenziell wichtig: Kindergärten, Schulen, Straßen, Kultur- und Informationsveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Sportmöglichkeiten, Wasserver­bau­un­gen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Feuerwehr usw. Ein Verzicht auf derartige Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist für die BürgerInnen unzumutbar. Die Gemeinden als unmittelbarer Lebensraum der Menschen müssen weiterhin in der Lage sein, die genannten Leistungen erbringen zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den aktuellen Finanzausgleichsverhand­lun­gen darauf zu achten, dass Länder und insbesondere Kommunen entsprechende Mittel zur Bewältigung ihrer Aufgaben bekommen. Die Belastung der BürgerInnen durch Ge­bührenerhöhung oder die Reduzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge, die sonst notwendig wären, darf nicht die Alternative zu einem fairen Finanzausgleich sein.

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Ich lade Sie ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesem Entschließungs­antrag auch zuzustimmen. Ich würde sogar so weit gehen, einen Vorschlag zu machen, aber Kollege Auer ist nicht einmal da. Da sein Entschließungsantrag die Stär­kung der Gemeindefinanzen beinhaltet hat, unser Entschließungsantrag ebenfalls die Stärkung der Gemeindefinanzen beinhaltet hat, meine ich: Stimmen wir beiden zu! (Abg. Grillitsch: Unserer ist besser!) Aber Sie werden nur Ihrem zustimmen, weil Sie geschwind einen einbringen mussten, da wir auch einen eingebracht haben. Aber ich biete das wirklich an, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Das haben wir vorher gemacht!)

Leider reicht die Redezeit nicht, noch weiter über die Gemeindefinanzen zu reden. Da würde ich wirklich noch einige Stunden benötigen.

Eine letzte Bemerkung möchte ich noch zum zweiten Tagesordnungspunkt, der heute unter einem verhandelt wird, machen. Es wird das Katastrophenfondsgesetz geändert, in dem auch in Zukunft für die Feuerwehr die Gerätschaften gesichert sind. (Abg. Dr. Fekter: Eine gute Sache!)

Frau Kollegin Fekter, eine hervorragende Sache! (Abg. Dr. Fekter: Eben!) Wir stimmen dem natürlich zu, nur ist der Haken dabei – und da geben Sie zu, dass diese Steuer­reform ein Schmarren ist –, dass Sie den Katastrophenfonds nicht mehr in der bis­herigen Form dotieren können. Das heißt, der Katastrophenfonds hat in Zukunft we­niger Geld zur Verfügung. Ich bin natürlich dafür, dass die Feuerwehren ihre Geräte


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