bekommen. Aber wie schaut es denn mit den anderen Hilfsorganisationen aus, die wir im Katastrophenfall auch dringend brauchen? Bekommen auch die die Geräte, die sie brauchen?
Oder aber: Wie schaut es denn damit aus, dass im Zusammenhang mit der leider großen Katastrophe des August 2002 noch lange nicht alle Sanierungen abgeschlossen sind und vor allem noch lange nicht tatsächlich alle Präventivmaßnahmen gesetzt wurden?
Die Betroffenen werden sich schön anschauen, wenn Sie feststellen: Oje, dazu ist jetzt plötzlich kein Geld mehr da, weil die Mittel dieses Fonds durch die Steuerreform gesenkt werden müssen. – Die werden Augen machen, dort, wo Sie in geputzten Stiefeln gestanden sind und gesagt haben, dass Sie ihnen helfen werden.
Meine Damen und Herren! Dass die Feuerwehren mehr bekommen, dazu stehen wir, dem stimmen wir zu. Dass aber diese Steuerreform beschlossen wird, das ist nicht unsere Sache. (Beifall bei der SPÖ.)
14.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gaßner, Dr. Matznetter, Pendl, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.
14.31
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Keine Frage, diese Steuerreform bringt eine Veränderung der Finanzströme innerhalb der Gebietskörperschaften, auch innerhalb der Bürgerschaft.
Deshalb möchte ich gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag einbringen, weil ich nicht den Vorredner tatsächlich berichtigen möchte. Ich möchte ihn nur darauf hinweisen, dass er nichts Richtiges gesagt hat.
Mein Vorredner hat von den Feuerwehren gesprochen und meinte, die Steuerreform koste die Feuerwehren Geld. (Abg. Dr. Bauer: Hat er überhaupt nicht gesagt! – Abg. Mag. Gaßner: Ich habe zwei Mal gesagt: Dem stimmen wir zu! Das sind Doppelsinnigkeiten der ÖVP!) Ich darf Herrn Mag. Gaßner sagen: Die Zuwendungen steigen auf 54 und in weiterer Folge auf 55 Millionen €.
Der Katastrophenfonds, dessen Zuwendungen heuer 264 Millionen € betragen, wird nächstes Jahr geringfügig gesenkt; 2006 werden es wieder 265 Millionen € sein. Wir haben hier bitte dokumentiert, dass das, was Sie gesagt haben, eine falsche Betrachtung – oder wie immer Sie das nennen – war.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher
und Kollegen zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses (462 der Beilagen)
über den Antrag gemäß § 27 GOG betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996
geändert wird
Der Nationalrat
wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht
und Antrag des Finanzausschusses (462 der Beilagen) über den Antrag gemäß
§ 27 GOG betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996
geändert wird, angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert: