‚d) § 33 Abs. 10 lautet:
„(10) Ist im Rahmen einer Veranlagung bei der
Berechnung der Steuer ein Durchschnittssteuersatz anzuwenden, so ist dieser
nach Berücksichtigung der Abzüge nach den Abs. 4 bis 6 (ausgenommen
Kinderabsetzbeträge nach Abs. 4 Z 3 lit.a) zu ermitteln. Diese Abzüge
sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen.“’“
8. Artikel II Ziffer 3 entfällt.
9. Artikel III entfällt.
10. Artikel VII entfällt.
Begründung
1) Allgemeines:
Die Steuerreform 2005 orientiert sich nicht am
Bestreben, mehr Arbeit und Wachstum in Österreich zu schaffen, sondern alleine
am nächsten Wahltag und die aus Sicht der Bundesregierung dafür notwendigen
Wahlgeschenke.
Die Steuersenkung kommt konjunkturpolitisch nicht
nur für die hunderttausenden Arbeitslosen in Österreich zu spät. Nur eine
signifikante Steuersenkung für kleine und mittlere Einkommen schon im
Jahr 2003 oder wenigstens spätestens im Jahr 2004, wie die SPÖ das
vorgeschlagen hat, hätte die Massenkaufkraft erhöhen und damit für mehr
Wachstum und Beschäftigung sorgen können.
Die von der Regierung geplante Steuersenkung
erreicht daher auch die falschen Gruppen. Es profitieren nicht jene
ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, die eine Entlastung nach den zahlreichen
schwarzblauen Belastungspaketen der letzten Jahre bräuchten. Auch die kleinen
und mittleren UnternehmerInnen haben von dieser Reform nichts.
Die Kleinverdiener
und der Mittelstand schauen durch die Finger. Es profitieren gut und best
verdienende kinderreiche Familien mit einem Erhalter, dessen Frau zu Hause „am
Herd“ bleiben soll sowie große Kapitalgesellschaften mit hohen Gewinnen.
Die Steuersenkung
ist auch in ihrer Verteilung zwischen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen und
PensionistInnen zu wenig ausgewogen. Rund zwei Drittel des
Gesamt-Steueraufkommens wird durch den Faktor Arbeit erbracht. Da die
Steuerreform die Entlastung in etwa Halbe-Halbe auf Arbeit und Gewinn verteilt,
werden daher in Wahrheit die Gewinne doppelt so stark entlastet wie die Arbeit.
Angesichts der EU-Osterweiterung wäre eine deutlicher Entlastung des Faktors
Arbeit für den Wirtschaftstandort Österreich besser gewesen.
Die Steuer- und Abgabenbelastungen der schwarzblauen Bundesregierung betragen seit dem Jahr 2000 einschließlich der Pensionskürzungsreform zusammengerechnet 4.930 Millionen Euro. Demgegenüber stehen Entlastungsmaßnahmen einschließlich der Steuerreform 2005 im Ausmaß von insgesamt 4.600 Millionen Euro (lt. Angaben des BMF bzw. des Sozialministeriums sowie Berechnungen der AK). Daher bleiben unter dem Strich immer noch 330 Millionen Euro an Belastungen im Jahr 2005 über, die den Österreicherinnen und Österreichern Jahr für Jahr an Kaufkraft fehlen werden.
2)
Einkommensteuertarif
Die Reform ist
verteilungspolitisch völlig falsch: während beispielsweise ein Jahreseinkommen
von 22.000,– Euro um lediglich 145 Euro entlastet wird, darf sich ein Verdiener
von 35.000,– Euro im Jahr über eine Entlastung von 550,– Euro freuen.