Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 118

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‚d) § 33 Abs. 10 lautet:

„(10) Ist im Rahmen einer Veranlagung bei der Berechnung der Steuer ein Durch­schnittssteuersatz anzuwenden, so ist dieser nach Berücksichtigung der Abzüge nach den Abs. 4 bis 6 (ausgenommen Kinderabsetzbeträge nach Abs. 4 Z 3 lit.a) zu ermitteln. Diese Abzüge sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen.“’“

8. Artikel II Ziffer 3 entfällt.

9. Artikel III entfällt.

10. Artikel VII entfällt.

Begründung

1) Allgemeines:

Die Steuerreform 2005 orientiert sich nicht am Bestreben, mehr Arbeit und Wachstum in Österreich zu schaffen, sondern alleine am nächsten Wahltag und die aus Sicht der Bundesregierung dafür notwendigen Wahlgeschenke.

Die Steuersenkung kommt konjunkturpolitisch nicht nur für die hunderttausenden Arbeitslosen in Österreich zu spät. Nur eine signifikante Steuersenkung für kleine und mittlere Einkommen schon im Jahr 2003 oder wenigstens spätestens im Jahr 2004, wie die SPÖ das vorgeschlagen hat, hätte die Massenkaufkraft erhöhen und damit für mehr Wachstum und Beschäftigung sorgen können.

Die von der Regierung geplante Steuersenkung erreicht daher auch die falschen Gruppen. Es profitieren nicht jene ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, die eine Entlastung nach den zahlreichen schwarzblauen Belastungspaketen der letzten Jahre bräuchten. Auch die kleinen und mittleren UnternehmerInnen haben von dieser Reform nichts.

Die Kleinverdiener und der Mittelstand schauen durch die Finger. Es profitieren gut und best verdienende kinderreiche Familien mit einem Erhalter, dessen Frau zu Hause „am Herd“ bleiben soll sowie große Kapitalgesellschaften mit hohen Gewinnen.

Die Steuersenkung ist auch in ihrer Verteilung zwischen Unternehmen und Arbeitneh­merInnen und PensionistInnen zu wenig ausgewogen. Rund zwei Drittel des Gesamt-Steueraufkommens wird durch den Faktor Arbeit erbracht. Da die Steuerreform die Entlastung in etwa Halbe-Halbe auf Arbeit und Gewinn verteilt, werden daher in Wahrheit die Gewinne doppelt so stark entlastet wie die Arbeit. Angesichts der EU-Osterweiterung wäre eine deutlicher Entlastung des Faktors Arbeit für den Wirt­schaftstandort Österreich besser gewesen.

Die Steuer- und Abgabenbelastungen der schwarzblauen Bundesregierung betragen seit dem Jahr 2000 einschließlich der Pensionskürzungsreform zusammengerechnet 4.930 Millionen Euro. Demgegenüber stehen Entlastungsmaßnahmen einschließlich der Steuerreform 2005 im Ausmaß von insgesamt 4.600 Millionen Euro (lt. Angaben des BMF bzw. des Sozialministeriums sowie Berechnungen der AK). Daher bleiben unter dem Strich immer noch 330 Millionen Euro an Belastungen im Jahr 2005 über, die den Österreicherinnen und Österreichern Jahr für Jahr an Kaufkraft fehlen werden.

2) Einkommensteuertarif

Die Reform ist verteilungspolitisch völlig falsch: während beispielsweise ein Jahres­einkommen von 22.000,– Euro um lediglich 145 Euro entlastet wird, darf sich ein Verdiener von 35.000,– Euro im Jahr über eine Entlastung von 550,– Euro freuen.

 


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