2,2 Millionen Steuerzahler werden durch diese
Steuersenkung überhaupt keinen Cent mehr verfügbares Einkommen haben, weil sie
ein Jahreseinkommen von unter 14.500 Euro beziehen und damit schon bisher
keine Lohnsteuer zahlten. Sie können daher auch von der im Rahmen der
Tarifreform geplanten Steuersenkung nicht profitieren. Für sie gibt es keine
Entlastungen, sondern nur Belastungen – wie die höhere Energiesteuer.
Grasser sagt daher in diesem Zusammenhang die Unwahrheit, wenn er behauptet,
dass alle ÖsterreicherInnen von der Steuerreform profitieren werden.
Um die BezieherInnen kleinerer und kleinster
Einkommen zu entlasten, hätte die sogenannte Negativsteuer angehoben werden
müssen, wie das die SPÖ vorgeschlagen und im Rahmen ihres im Parlament
eingebrachten Steuerreformkonzeptes beantragt hat.
640.000 ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit
Einkommen im mittleren Bereich bekommen weniger als 20 Euro
Steuerentlastung monatlich. Betroffen sind ArbeitnehmerInnen mit einem
Monatsbrutto zwischen 1.600 und 2.000 Euro. Auch für sie werden die
Belastungen der vergangenen Jahre bei weitem nicht wettgemacht.
3) Kirchenbeitrag
Von der Anhebung der Absetzbarkeit von Beiträgen an
Kirchen und Religionsgesellschaften von 75 auf 100 Euro sollten nach
Ansicht der SPÖ auch andere gemeinnützige und mildtätige Aktivitäten
profitieren können. Dies ermöglicht einerseits auch jenen Steuerpflichtigen,
die nicht Mitglied einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft sind, im
gleichen Ausmaß Beiträge für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke
abzusetzen, und andererseits die steuerliche Anerkennung jener Wahlmöglichkeit,
die die katholische Kirche bereits ihren BeitragszahlerInnen alternativ in Form
der Anrechnung von Zahlungen z.B. an die Caritas einräumt.
4) Kinderzuschläge
Von der groß gerühmten gestaffelten Kinderzuschläge
zum Alleinverdienerabsetzbetrag profitieren in erster Linie sehr gut
verdienende Alleinerhalter mit drei oder mehr Kindern. Familien mit zwei
Kleinverdienern, die definitionsgemäß den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht
in Anspruch nehmen können, gehen leer aus. Für über 800.000 Kinder die in
Familien leben, wo beide Elternteile arbeiten müssen, bringt diese Reform
überhaupt nichts.
Es gehen aber vor allem auch jene tausenden
alleinverdienenden Mütter mit mehreren Kindern defacto leer aus, die ein
Durchschnittseinkommen aktiv beschäftiger Frauen in Höhe von 1.040 Euro im
Monat oder noch weniger verdienen. Sie verdienen damit schlicht zu wenig, um
Steuern zu zahlen, und können daher auch nicht von der Tarifsenkung
profitieren. Für sie besteht die „größte Entlastung aller Zeiten“ darin, dass
die Regierung 10 Euro im Monat für das erste und 15 Euro im Monat für
das zweite Kind übrig hat. Das ist zynisch und ungerecht.
5) Anhebung der Zuverdienstgrenze
Die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim
Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind von 4.400 auf 6.000 Euro ist nach
Ansicht der SPÖ zu gering ausgefallen angesichts der in den letzten Jahren
erfolgten Belastungen, die Kleinverdienerinnen mit Kind relativ stärker
betroffen haben.
6) Pendlerpauschale
Die Anhebung der Pendlerpauschale um 15% ist ebenfalls zu gering ausgefallen angesichts der Verdopplung des Vignettenpreises und der in erheblichem Ausmaß