Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 119

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2,2 Millionen Steuerzahler werden durch diese Steuersenkung überhaupt keinen Cent mehr verfügbares Einkommen haben, weil sie ein Jahreseinkommen von unter 14.500 Euro beziehen und damit schon bisher keine Lohnsteuer zahlten. Sie können daher auch von der im Rahmen der Tarifreform geplanten Steuersenkung nicht profitieren. Für sie gibt es keine Entlastungen, sondern nur Belastungen – wie die hö­here Energiesteuer. Grasser sagt daher in diesem Zusammenhang die Unwahrheit, wenn er behauptet, dass alle ÖsterreicherInnen von der Steuerreform profitieren werden.

Um die BezieherInnen kleinerer und kleinster Einkommen zu entlasten, hätte die soge­nannte Negativsteuer angehoben werden müssen, wie das die SPÖ vorgeschlagen und im Rahmen ihres im Parlament eingebrachten Steuerreformkonzeptes beantragt hat.

640.000 ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit Einkommen im mittleren Bereich bekommen weniger als 20 Euro Steuerentlastung monatlich. Betroffen sind Arbeitneh­merInnen mit einem Monatsbrutto zwischen 1.600 und 2.000 Euro. Auch für sie werden die Belastungen der vergangenen Jahre bei weitem nicht wettgemacht.

3) Kirchenbeitrag

Von der Anhebung der Absetzbarkeit von Beiträgen an Kirchen und Religionsgesell­schaften von 75 auf 100 Euro sollten nach Ansicht der SPÖ auch andere gemein­nützige und mildtätige Aktivitäten profitieren können. Dies ermöglicht einerseits auch jenen Steuerpflichtigen, die nicht Mitglied einer gesetzlich anerkannten Religions­gemeinschaft sind, im gleichen Ausmaß Beiträge für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke abzusetzen, und andererseits die steuerliche Anerkennung jener Wahlmöglichkeit, die die katholische Kirche bereits ihren BeitragszahlerInnen alternativ in Form der Anrechnung von Zahlungen z.B. an die Caritas einräumt.

4) Kinderzuschläge

Von der groß gerühmten gestaffelten Kinderzuschläge zum Alleinverdienerabsetz­betrag profitieren in erster Linie sehr gut verdienende Alleinerhalter mit drei oder mehr Kindern. Familien mit zwei Kleinverdienern, die definitionsgemäß den Alleinverdiener­absetz­betrag nicht in Anspruch nehmen können, gehen leer aus. Für über 800.000 Kinder die in Familien leben, wo beide Elternteile arbeiten müssen, bringt diese Reform überhaupt nichts.

Es gehen aber vor allem auch jene tausenden alleinverdienenden Mütter mit mehreren Kindern defacto leer aus, die ein Durchschnittseinkommen aktiv beschäftiger Frauen in Höhe von 1.040 Euro im Monat oder noch weniger verdienen. Sie verdienen damit schlicht zu wenig, um Steuern zu zahlen, und können daher auch nicht von der Tarifsenkung profitieren. Für sie besteht die „größte Entlastung aller Zeiten“ darin, dass die Regierung 10 Euro im Monat für das erste und 15 Euro im Monat für das zweite Kind übrig hat. Das ist zynisch und ungerecht.

5) Anhebung der Zuverdienstgrenze

Die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind von 4.400 auf 6.000 Euro ist nach Ansicht der SPÖ zu gering ausgefallen angesichts der in den letzten Jahren erfolgten Belastungen, die Kleinverdienerinnen mit Kind relativ stärker betroffen haben.

6) Pendlerpauschale

Die Anhebung der Pendlerpauschale um 15% ist ebenfalls zu gering ausgefallen angesichts der Verdopplung des Vignettenpreises und der in erheblichem Ausmaß


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