Während Lohnsteuerzahler brav ihre Steuer zahlen,
wird es mit dieser Maßnahme für Abgabenhinterzieher leichter gemacht, ihrer
Strafe zu entgehen. Das passt ganz in den Geist der von Schüssel und Grasser
geplanten, aber letztlich zurück genommen Steueramnestie, und wird von der SPÖ
strikt abgelehnt.
12) SPÖ für stärkere Entlastung der kleinen und
mittleren Einkommen im Rahmen echter Strukturreformen
Oberstes Ziel der Einkommensteuersenkung als Teil
einer SPÖ-Steuer-Reform ist die steuerliche Entlastung der kleinen und
mittleren Einkommen. Kleine und mittlere EinkommensbezieherInnen sollen um
jeweils etwas mehr eine Milliarde Euro entlastet werden. Die Tarifreform ist
Teil eines umfassenderen Steuerreformkonzepts der SPÖ, das auch erhebliche
Entlastungen für die Wirtschaft und wichtige Investitionsanreize für den
Wirtschaftsstandort Österreich enthält.
Darüber hinaus tritt die SPÖ für eine echte
Strukturreform zur nachhaltigen Finanzierung der Sozial, Pensions- und
Gesundheitssysteme sowie der Daseinsvorsorge ein.
Mit der Umsetzung der SPÖ-Steuerreform können
folgende positiven Effekte auf Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort
Österreich erreicht werden:
Stärkung der Massenkaufkraft angesichts der
schwierigen wirtschaftlichen Situation
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen mit Hilfe
des Steuersystems
Stärkung der sozialen Gerechtigkeit mit Hilfe des
Steuersystems
Konkret bedeutet dies, Einkommen bis zu
10.000 Euro Steuer-Bemessungsgrundlage jährlich und bei ArbeitnehmerInnen,
die AlleinverdienerInnen oder AlleinerhalterInnen sind, die Bezüge bis zu einer
monatlichen Lohnsteuerbemessungsgrundlage von 1.000 Euro steuerfrei zu
stellen.
Zusätzlich sollen auch Besserverdienende von
Steuererleichterungen nicht ausgeschlossen werden. Denn schließlich belastet
die Regierung durch die erhöhte Steuerquote auch alle Österreicherinnen und
Österreicher. Es gelte allerdings das Prinzip, dass kleine Einkommensbezieher
am höchsten und BezieherInnen höherer Einkommen geringer entlastet werden
sollen. Die Entlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer soll in einer
Bandbreite von rund 850 Euro (für niedrige Einkommen von ca.
11.000 Euro jährlich) und 430 Euro (für höhere Einkommen über
51.000 Euro jährlich) pro Jahr erfolgen.
Die Ziele im einzelnen:
Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen um ca.
2,5 Mrd. €
Bis zu einem Einkommen von 10.000 € (137.603
ATS) pro Jahr Steuerfreiheit
Alleinverdiener mit Kind / Alleinerzieher sollen bis
zu einer Lohnsteuergrundlage von 1.000 € pro Monat (d.h. bei einem
Einkommen von 12.000 € pro Jahr) steuerfrei gestellt werden
Entlastung gegenüber bisher bei Arbeitnehmern in
Höhe von
ca. jährlich 850 € / ca. mtl. 71 € bei
Einkommen von ca. 11.000 € abfallend bei höheren Einkommen auf
eine verbleibende Entlastung in Höhe von ca.
jährlich 430 € / ca. mtl. 36 € für Einkommen über 51.000 € pro
Jahr
Anhebung des Kinderabsetzbetrages für alle Kinder um
rund 20 Euro pro Monat
Anhebung der Zuverdienstgrenze zum
Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von 4.400 Euro auf 10.000 Euro