Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 121

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Während Lohnsteuerzahler brav ihre Steuer zahlen, wird es mit dieser Maßnahme für Abgabenhinterzieher leichter gemacht, ihrer Strafe zu entgehen. Das passt ganz in den Geist der von Schüssel und Grasser geplanten, aber letztlich zurück genommen Steueramnestie, und wird von der SPÖ strikt abgelehnt.

12) SPÖ für stärkere Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen im Rahmen echter Strukturreformen

Oberstes Ziel der Einkommensteuersenkung als Teil einer SPÖ-Steuer-Reform ist die steuerliche Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen. Kleine und mittlere EinkommensbezieherInnen sollen um jeweils etwas mehr eine Milliarde Euro entlastet werden. Die Tarifreform ist Teil eines umfassenderen Steuerreformkonzepts der SPÖ, das auch erhebliche Entlastungen für die Wirtschaft und wichtige Investitionsanreize für den Wirtschaftsstandort Österreich enthält.

Darüber hinaus tritt die SPÖ für eine echte Strukturreform zur nachhaltigen Finanzie­rung der Sozial, Pensions- und Gesundheitssysteme sowie der Daseinsvorsorge ein.

Mit der Umsetzung der SPÖ-Steuerreform können folgende positiven Effekte auf Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich erreicht werden:

Stärkung der Massenkaufkraft angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation

Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen mit Hilfe des Steuersystems

Stärkung der sozialen Gerechtigkeit mit Hilfe des Steuersystems

Konkret bedeutet dies, Einkommen bis zu 10.000 Euro Steuer-Bemessungsgrundlage jährlich und bei ArbeitnehmerInnen, die AlleinverdienerInnen oder AlleinerhalterInnen sind, die Bezüge bis zu einer monatlichen Lohnsteuerbemessungsgrundlage von 1.000 Euro steuerfrei zu stellen.

Zusätzlich sollen auch Besserverdienende von Steuererleichterungen nicht ausge­schlossen werden. Denn schließlich belastet die Regierung durch die erhöhte Steuerquote auch alle Österreicherinnen und Österreicher. Es gelte allerdings das Prinzip, dass kleine Einkommensbezieher am höchsten und BezieherInnen höherer Einkommen geringer entlastet werden sollen. Die Entlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer soll in einer Bandbreite von rund 850 Euro (für niedrige Ein­kommen von ca. 11.000 Euro jährlich) und 430 Euro (für höhere Einkommen über 51.000 Euro jährlich) pro Jahr erfolgen.

Die Ziele im einzelnen:

Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen um ca. 2,5 Mrd. €

Bis zu einem Einkommen von 10.000 € (137.603 ATS) pro Jahr Steuerfreiheit

Alleinverdiener mit Kind / Alleinerzieher sollen bis zu einer Lohnsteuergrundlage von 1.000 € pro Monat (d.h. bei einem Einkommen von 12.000 € pro Jahr) steuerfrei gestellt werden

Entlastung gegenüber bisher bei Arbeitnehmern in Höhe von

ca. jährlich 850 € / ca. mtl. 71 € bei Einkommen von ca. 11.000 € abfallend bei höheren Einkommen auf

eine verbleibende Entlastung in Höhe von ca. jährlich 430 € / ca. mtl. 36 € für Ein­kommen über 51.000 € pro Jahr

Anhebung des Kinderabsetzbetrages für alle Kinder um rund 20 Euro pro Monat

Anhebung der Zuverdienstgrenze zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von 4.400 Euro auf 10.000 Euro

 


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