Verdopplung der von der Regierung vorgesehenen
Anhebung der Pendlerpauschale als Ausgleich der Belastung von ArbeitnehmerInnen
durch Mineralölsteuer-Erhöhungen
Absetzbarkeit von Spenden bis zu 100 euro jährlich
nicht nur für Kirche und Religionsgesellschaften, sondern auch für
gemeinnützige und mildtätige Zwecke
Vereinfachung durch Formeltarif in Anlehnung an §
32a deutsches Einkommensteuergesetz
Steuer soll ohne (Lohns-)Steuertabellen mit einer
Anleitung und einem einfachen Taschenrechner ermittelbar sein
Gleichmäßiger Progressionsverlauf ohne „Ecken und
Kanten“
Weniger „Sprünge“ beim Grenzsteuersatz
Erhöhung des Arbeitnehmerabsetzbetrages auf
220 € und Verdoppelung der bisherigen Grenze für die Negativsteuer auf
ebenfalls 220 €
Angleichung des Pensionistenabsetzbetrages um
111 € auf 511€ (dies entspricht der Summe aus Arbeitnehmer- und
Verkehrsabsetzbetrag)
Einbau des allgemeinen Steuerabsetzbetrages in die
Tarifformel
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.
14.57
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Vorredner hat eigentlich das Zurück der Steuerreform verlangt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dem die Zustimmung geben werden. Es ist meiner Ansicht nach auch von der SPÖ her unverständlich.
Ich bin seit 1999 in diesem Hohen Haus und kann mich an kein Vierteljahr erinnern, in dem die SPÖ nicht einen Antrag auf Steuerreform und Steuersenkung gestellt hätte. Nicht immer perfekt ausformuliert, am Anfang wäre manchmal ein bisschen eine Erhöhung herausgekommen, aber mit der Zeit hat sie es dann gelernt. Jetzt liegt die größte Steuersenkung in der Geschichte der Republik vor – jetzt will sie dagegen stimmen, und zwar aus Gründen, bei denen (Zwischenruf bei der ÖVP) – ich bedanke mich für den Zwischenruf, vielleicht hätte ich es nicht so deutlich gesagt – man manches Mal den Eindruck hat, es ist eigentlich gar keine politische Begründung, sondern sie verstehen es wirklich nicht. Wenn es zum Beispiel heißt, dass die Körperschaftsteuer ein eigener Steuersatz für Unternehmer wäre, dann muss ich sagen, das ist natürlich unsinnig. Der Unternehmer unterliegt demselben Einkommensteuertarif wie jeder andere auch.
Es wäre auch ein schlechtes Geschäft, wie
ich heute gehört habe, wenn ich den Gewinn aus der Körperschaftsteuer dann
ausschütten würde, weil er dann ja noch einmal besteuert würde, und zwar zu
einem noch immer höheren Tarif. (Präsident
Dr. Khol übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Die Familienentlastung wird als Klientelpolitik bezeichnet – nicht wissend oder nicht wissen wollend, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag natürlich nur ein geringer Ausgleich für die sonst doppelt auftretende steuerliche Berücksichtigung von Kindern ist. So sagt uns die Statistik Österreich auch bei der Armutsgefährdung ganz eindeutig, dass etwa zwei Erwachsene und zwei Kinder als Alleinverdiener zu 25 Prozent