Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 181

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„Produktpiraterie“ in den verschiedensten Formen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die europäischen Volkswirtschaften dar. So wurden im Vorjahr an den EU-Außengrenzen 85 Mio. Stück gefälschter Produkte beschlagnahmt. Im ersten Halbjahr 2004 waren es bereits 50 Mio. Produkte. Während sich in den letzten Jahren Pro­duktpiraterie vornehmlich auf Luxusgüter beschränkte, werden nun immer mehr Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Mobiltelefone, Akkus, Kinderspielzeug, Auto­teile und sogar (lebenswichtige) Arzneimittel gefälscht.

Diese gefälschten Produkte werden unkontrolliert hergestellt und entsprechen oft nicht den europäischen Sicherheitsnormen. Ausdrücklich warnte von kurzem die EU-Kom­mission vor gefälschten Handys, deren Akkus explodierten. Besonders problematisch – und eine enorme Gefahr für die Verkehrssicherheit – stellt die Fälschung von Auto­ersatzteilen (z.B. Bremseinrichtungen) dar. Dazu wurden in einer deutschen Unter­suchung größte Sicherheitsdefizite nachgewiesen. Neu ist, dass nunmehr gefälschte Arzneimittel (in gefälschter Originalverpackung), deren Zusammensetzung höchst fragwürdig ist, in Europa – z.B. über das Internet – verkauft werden. Für die Zoll­behörden ergibt sich dabei das Problem, dass diese per Post versendet werden und sich der Absender kaum identifizieren lässt.

Mit dem nun erfolgten Beitritt von 10 Ländern zur Europäischen Union kann es zu einem weiteren Anstieg der Produktpiraterie kommen. Unabhängig von den bereits dargelegten Problemen hat Produktpiraterie insgesamt negative Auswirkungen auf viele unterschiedliche Wirtschaftsbereiche, z.B. den Arbeitsmarkt, den freien und fairen Wettbewerb oder den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen.

Artikel 23 der EG-Produktpiraterie-Verordnung verpflichtet die Kommission dem Rat anhand der in Artikel 22 genannten Angaben jährlich Bericht über die Anwendung dieser Verordnung zu erstatten, wobei die Mitgliedstaaten der Kommission alle zweck­dienlichen Angaben zur Anwendung dieser Verordnung übermitteln. Eine Vorlage an den Österreichischen Nationalrat ist im österreichischen Produktpirateriegesetz nicht vorgesehen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht,

1. gemeinsam mit dem Bundesminister für Justiz dem Nationalrat einen jährlichen Bericht über die Anwendung des Produktpirateriegesetzes zu erstatten, wobei dieser Bericht nicht nur eine Darstellung der einzelnen Fälle zu umfassen hat, sondern auch eine ausführliche Darstellung der Vollziehungsprobleme sowie Zahl und Ergebnisse gerichtlicher Verfahren;

2. auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass für Internet-Bestellungen eine Aus­nahmebestimmung im Sinne des Artikel 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 geschaffen wird;

3. auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass nachgeahmte oder unerlaubt herge­stellte Waren bzw. Waren, die bestimmte Rechte geistigen Eigentums verletzen, die als unsicher (bzw. gefährlich) im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes oder anderer


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