„Produktpiraterie“
in den verschiedensten Formen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für
die europäischen Volkswirtschaften dar. So wurden im Vorjahr an den
EU-Außengrenzen 85 Mio. Stück gefälschter Produkte beschlagnahmt. Im ersten
Halbjahr 2004 waren es bereits 50 Mio. Produkte. Während sich in den letzten
Jahren Produktpiraterie vornehmlich auf Luxusgüter beschränkte, werden nun
immer mehr Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Mobiltelefone, Akkus,
Kinderspielzeug, Autoteile und sogar (lebenswichtige) Arzneimittel gefälscht.
Diese
gefälschten Produkte werden unkontrolliert hergestellt und entsprechen oft
nicht den europäischen Sicherheitsnormen. Ausdrücklich warnte von kurzem die
EU-Kommission vor gefälschten Handys, deren Akkus explodierten. Besonders
problematisch – und eine enorme Gefahr für die Verkehrssicherheit –
stellt die Fälschung von Autoersatzteilen (z.B. Bremseinrichtungen) dar. Dazu
wurden in einer deutschen Untersuchung größte Sicherheitsdefizite
nachgewiesen. Neu ist, dass nunmehr gefälschte Arzneimittel (in gefälschter
Originalverpackung), deren Zusammensetzung höchst fragwürdig ist, in
Europa – z.B. über das Internet – verkauft werden. Für die Zollbehörden
ergibt sich dabei das Problem, dass diese per Post versendet werden und sich
der Absender kaum identifizieren lässt.
Mit dem nun
erfolgten Beitritt von 10 Ländern zur Europäischen Union kann es zu einem
weiteren Anstieg der Produktpiraterie kommen. Unabhängig von den bereits dargelegten
Problemen hat Produktpiraterie insgesamt negative Auswirkungen auf viele
unterschiedliche Wirtschaftsbereiche, z.B. den Arbeitsmarkt, den freien und
fairen Wettbewerb oder den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen.
Artikel 23
der EG-Produktpiraterie-Verordnung verpflichtet die Kommission dem Rat anhand
der in Artikel 22 genannten Angaben jährlich Bericht über die Anwendung dieser
Verordnung zu erstatten, wobei die Mitgliedstaaten der Kommission alle zweckdienlichen
Angaben zur Anwendung dieser Verordnung übermitteln. Eine Vorlage an den
Österreichischen Nationalrat ist im österreichischen Produktpirateriegesetz
nicht vorgesehen.
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Der
Bundesminister für Finanzen wird ersucht,
1. gemeinsam
mit dem Bundesminister für Justiz dem Nationalrat einen jährlichen Bericht über
die Anwendung des Produktpirateriegesetzes zu erstatten, wobei dieser Bericht
nicht nur eine Darstellung der einzelnen Fälle zu umfassen hat, sondern auch
eine ausführliche Darstellung der Vollziehungsprobleme sowie Zahl und
Ergebnisse gerichtlicher Verfahren;
2.
auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass für Internet-Bestellungen eine
Ausnahmebestimmung im Sinne des Artikel 1 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 geschaffen wird;
3. auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren bzw. Waren, die bestimmte Rechte geistigen Eigentums verletzen, die als unsicher (bzw. gefährlich) im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes oder anderer