Lassen
Sie mich zum Bereich Patente etwas ausholen, denn das hat natürlich etwas mit
Fragen von geistigem Eigentum zu tun.
Das
Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums,
das kurz Trips genannt wird und
ein Teil der WTO-Verträge ist, ist einer der umstrittensten internationalen
Verträge der letzten Jahre. Im Gegensatz zu anderen Bestimmungen der WTO zielt
nämlich Trips nicht auf eine
Erleichterung des Handels und auf Freiheit im Handel, sondern auf eine
Einrichtung von Schutzsystemen auf hohem Niveau ab.
Dagegen ist vorerst einmal nichts einzuwenden, weil es tatsächlich
notwendig ist, dass Marken geschützt werden, die Firmen mit hohem Aufwand
erarbeitet haben. Wir alle gehen aber in unserer Vorstellung immer noch davon
aus, dass ein Patent nach landläufiger Ansicht auf Verfahrenstechniken zur
Herstellung von Produkten angemeldet werden kann. Dieses Patent gilt dann für
20 Jahre. Im TRIPS ist aber festgelegt, dass nicht nur die
Verfahrenstechniken, sondern auch das Erzeugnis selbst mittels eines so
genannten Sachpatents geschützt wird. Da kann sich dann der Hersteller, der
Erfinder sozusagen, nicht nur die Verfahrenstechniken schützen lassen, sondern
auch sämtliche Herstellungs- und Benutzungsmöglichkeiten. Was bedeutet das?
Lassen Sie mich das anhand eines konkreten Falls schildern.
Beispiel: US-amerikanische Firma DuPont. Diese Firma hat sich vom
Europäischen Patentamt in München das Patent EP 744 888 ausstellen
lassen, das alle Maispflanzen umfasst, die einen bestimmten Anteil an Öl und
Ölsäure überschreiten. Dabei geht es aber nicht um gentechnisch gezüchteten
Mais, sondern um unter ganz herkömmlichen Zuchtbedingungen entstandenes
Saatgut.
Das heißt also, dass DuPont nicht nur seinen eigenen Mais geschützt hat,
sondern alle Maissorten, die genetisch genau diesen Anteil enthalten, den ihr
Mais, der geschützt ist, enthält.
Dasselbe mit Weizen und dem Konzern Monsanto. Diesmal ist es darum
gegangen, dass ein Patent für Weizen zur Herstellung von knusprigen,
mehlhaltigen essbaren Produkten wie Biskuits oder ähnlichem vergeben wurde,
nämlich auch wieder durch das Münchner Patentamt. Eigentlich haben die Forscher
bei Monsanto auch nichts anderes gemacht als die Landwirte und Züchter vor
ihnen, sie haben bestimmte Pflanzensorten gezielt miteinander gekreuzt, um
dieses Ergebnis zu bekommen. Und damit – sie haben das selbst als
primitive Landsorte, Nap Hal, bezeichnet, das ist eine Weizensorte aus
Indien –, dass sie diese Weizensorte nun geschützt haben, laufen indische
Bauern, die seit Jahrhunderten diesen Weizen anbauen, Gefahr, nach der
Produktpiraterie bestraft zu werden.
Gleichzeitig ließ sich Monsanto auch die ganze Warenkette vom Acker bis
zum Teller patentieren. Das heißt, es geht also nicht nur um den Weizen, es
geht auch um das Mehl, es geht um das Endprodukt, und Monsanto kann selbst
bestimmen, in welchen Supermarktketten und zu welchem Preis die Produkte
verkauft werden dürfen.
Nachdem erwartet werden muss, dass sich der Anteil der über Rechte geistigen Eigentums geschützten Güter im internationalen Handel von früher 10 bis 20 Prozent auf 60 bis 80 Prozent in den kommenden Jahren steigern wird, müssen wir auch davon ausgehen, dass wir immer mehr Fälle davon in Österreich auffinden werden. Nach dem Produktpirateriegesetz 2001 wurden bisher 613 Fälle behandelt, davon wurden 56 Sendungen an die BesitzerInnen ohne Beanstandung weitergereicht, 12 Fälle sind gerichtlich anhängig, und 359 Fälle wurden im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens behandelt, das bedeutet, dass die Waren vernichtet wurden.