Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 184

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Dieser sprunghafte Anstieg bringt uns dazu, dass die öffentliche Hand zunehmend Rechte schützen muss, die von Konzernen eingefordert werden, die ihre Firmensitze in Nordamerika oder gar auf den Cayman-Inseln haben.

Meine Sorge ist: Schritt für Schritt werden Anpassungen in österreichischen Gesetzen vorgenommen, und das TripS-Abkommen der WTO wird in die österreichische Rechtsordnung durch die Hintertür implementiert. Im österreichischen und im EU-Parlament werden tief greifende Veränderungen gar nicht mehr debattiert und damit keinem demokratischen Prozess in dafür legitimierten Gremien unterzogen, sondern fraglos einfach von der WTO übernommen.

Ich denke mir, dass es hoch an der Zeit ist, dass wir hier in diesem Haus sämtliche bestehende internationale Übereinkommen – UPOV, CBD, IU, Trips, EPÜ, Euro­päische Patenteübereinkunft – überprüfen, schauen, ob sie überhaupt kompatibel sind, und dann für uns, für Österreich, eine passende gesetzliche Regelung finden. (Beifall bei den Grünen.)

18.47

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


18.47

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir komplettieren eine Verordnung über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. Diese neue Verordnung wurde erlassen, um das bereits bestehende funktionierende System zu verbessern, das bereits im Jahr 1994 mit einer Verordnung betreffend Maßnahmen bei Verstößen gegen Rechte am geistigen Eigentum beschlossen wurde.

Das Produktpirateriegesetz ist ein geeignetes Gesetzeswerk, um die zunehmenden Verstöße im Bereich der organisierten Kriminalität zu entschärfen und einzudämmen. Wir wissen heute, dass durch diese Verstöße in etwa 200 000 Arbeitsplätze in der EU vernichtet wurden und ein volkswirtschaftlicher Schaden von 6,5 Millionen € einge­treten ist. Wir wissen aber auch, dass dieses Gesetz und diese Verordnung besser geregelt sind im Markenschutz- und Patentrecht und diese Verordnung ein sehr wichtiger Schritt ist, es den Zollbehörden zu erleichtern und letztendlich auch den Kon­sumenten zu erleichtern, bei Verstößen schnell und unkompliziert zurückzutreten, und auch eine Verfahrensvereinfachung zu gewährleisten.

Patentrecht ist nationales Recht, ist noch nicht international harmonisiert und daher auch von den einzelnen Ländern in der Europäischen Union selbst zu regeln. Wichtig ist, dass Reisende auch zukünftig bis zu einem Eurobetrag von 175 ausgeschlossen bleiben.

Wir haben heute den Entschließungsantrag von Mag. Maier erhalten, und wir haben ihn sehr genau durchgesehen. Die drei Punkte, die du ansprichst, Kollege Maier, sind im Grunde genommen sicher kein großes Problem.

Wenn ich nur die ausführliche Darstellung der Vollziehungsfälle heranziehe: Es gibt in Österreich zirka 12 Fälle, die vor Gericht landen. Ich glaube, es dürfte kein Problem sein, dass du, wenn du eine Anfrage stellst, vom Justizminister diese Auskunft erhältst. Wir müssen das nicht unbedingt in ein Gesetzeswerk gießen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auf europäischer Ebene die Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen ist, denke ich, wichtig und richtig und wird auch gemacht. Und dass die Mitgliedstaaten einander gegenseitig informieren werden, ist aus unserer Sicht auch eine Maßnahme, die eine


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