Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 188

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Begründung:

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ Nr. 104 vom 5.5.2004 berichtet, dass es der deutschen Bundesregierung gelungen sei, einen Nachlass für die bereits bestellten Abfangjäger der Type Eurofighter Typhoon in Höhe von 200 Millionen Euro auszu­handeln. Somit erwirbt die deutsche Bundesregierung den Eurofighter zum Stückpreis von 65 Millionen Euro, während die österreichische Regierung für ein Flugzeug des­selben Typs 112,5 Millionen Euro bezahlt. Gleichzeitig fehlt für den Betrieb einer Übergangslösung, der Anmietung von 12 Maschinen des Typs F5-Tiger, noch immer die Zustimmung der US-Regierung und des Kongresses sowie das Endver-braucher-Zertifikat des „Tiger“-Herstellers Northrop für Österreich. Eine Ausbildung der Piloten und die Schulung der Technikermannschaften kann erst dann beginnen, wenn ent­sprechende Beschlüsse vorliegen. Völlig unklar ist auch der tatsächliche Inhalt des Mietvertrages mit der Schweiz. Laut „Kleiner Zeitung“ vom 5.5.2004 ist ein Vertrag mit der Schweizer Regierung noch gar nicht unterschrieben.

Ebenso weisen die jüngsten Erkenntnisse des Rechnungshofes erhebliche Mängel im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen nach:

Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;

neue Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren einbezogen;

die Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typen-entscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;

Akten hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;

die Beurteilung der Gegengeschäfte erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen den BMLV und dem BMWA;

es erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.

Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grund­sätzlichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe Lebenszykluskosten.

Auffällig ist, dass die Prüfung des Rechnungshofes für ein Kaufvorhaben von 24 Abfangjägern durchgeführt wurde, durch die österreichische Bundesregierung aber 18 Geräte angekauft werden. Der Rechnungshof gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass eine Verringerung der laut Angebotseinholung und Bewertung vorge­gebenen Stückzahl von 24 Kampfflugzeugen eine Neuausschreibung erforderlich machen würde, wenn durch die Verringerung der Stückzahl die Bieterreihung geändert würde.

Ging der Ministerratsvortrag von 1,791 Milliarden Euro für 24 einsitzige Flugzeuge aus, so erhöhten sich diese Kosten auf einen zu erwartenden Beschaffungspreis von rund 2,767 Milliarden Euro. Darin noch nicht enthalten sind die Ausgaben für die Adaptierung der fliegerischen Infrastruktur, des Radars, des Funks usw.

In der Rechnungshofausschuss-Sitzung am 27.4.2004 wurde mit RH-Präsidenten Dr. Fiedler dieser Bericht des Rechnungshofes über die Typenentscheidung und die Gegengeschäftsangebote im Zuge der Beschaffung von Luftraumüberwachungsflug­zeugen erörtert. Diesbezüglich stellte Präsident Dr. Fiedler klar, dass in keiner Form die von BK Schüssel propagierte Wirtschaftsplattform vorgefunden wurde. Der Rech-


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