Begründung:
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
Nr. 104 vom 5.5.2004 berichtet, dass es der deutschen Bundesregierung
gelungen sei, einen Nachlass für die bereits bestellten Abfangjäger der Type
Eurofighter Typhoon in Höhe von 200 Millionen Euro auszuhandeln. Somit
erwirbt die deutsche Bundesregierung den Eurofighter zum Stückpreis von
65 Millionen Euro, während die österreichische Regierung für ein Flugzeug
desselben Typs 112,5 Millionen Euro bezahlt. Gleichzeitig fehlt für den
Betrieb einer Übergangslösung, der Anmietung von 12 Maschinen des Typs
F5-Tiger, noch immer die Zustimmung der US-Regierung und des Kongresses sowie
das Endver-braucher-Zertifikat des „Tiger“-Herstellers Northrop für Österreich.
Eine Ausbildung der Piloten und die Schulung der Technikermannschaften kann
erst dann beginnen, wenn entsprechende Beschlüsse vorliegen. Völlig unklar ist
auch der tatsächliche Inhalt des Mietvertrages mit der Schweiz. Laut „Kleiner
Zeitung“ vom 5.5.2004 ist ein Vertrag mit der Schweizer Regierung noch gar
nicht unterschrieben.
Ebenso weisen die jüngsten Erkenntnisse des
Rechnungshofes erhebliche Mängel im Rahmen des Vergabeverfahrens zur
Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen nach:
Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne
nachvollziehbare Begründung umgewandelt;
neue Entscheidungskriterien wurden ohne
nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren
einbezogen;
die Kostendarstellung im Zuge des
Ministerratsvortrages zur Typen-entscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;
Akten hinsichtlich eines anders lautenden
Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der
Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;
die Beurteilung der Gegengeschäfte erschien
als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen den
BMLV und dem BMWA;
es erfolgte keine Überprüfung der
tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs
Eurofighter.
Erhebliche Zweifel bestehen an der
Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des
ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe
Lebenszykluskosten.
Auffällig ist, dass die Prüfung des
Rechnungshofes für ein Kaufvorhaben von 24 Abfangjägern durchgeführt wurde,
durch die österreichische Bundesregierung aber 18 Geräte angekauft werden. Der
Rechnungshof gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass eine Verringerung der
laut Angebotseinholung und Bewertung vorgegebenen Stückzahl von 24
Kampfflugzeugen eine Neuausschreibung erforderlich machen würde, wenn durch die
Verringerung der Stückzahl die Bieterreihung geändert würde.
Ging der Ministerratsvortrag von
1,791 Milliarden Euro für 24 einsitzige Flugzeuge aus, so erhöhten sich
diese Kosten auf einen zu erwartenden Beschaffungspreis von rund
2,767 Milliarden Euro. Darin noch nicht enthalten sind die Ausgaben für
die Adaptierung der fliegerischen Infrastruktur, des Radars, des Funks usw.
In der Rechnungshofausschuss-Sitzung am 27.4.2004 wurde mit RH-Präsidenten Dr. Fiedler dieser Bericht des Rechnungshofes über die Typenentscheidung und die Gegengeschäftsangebote im Zuge der Beschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen erörtert. Diesbezüglich stellte Präsident Dr. Fiedler klar, dass in keiner Form die von BK Schüssel propagierte Wirtschaftsplattform vorgefunden wurde. Der Rech-