Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 50

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wenige in Anspruch nehmen können. – Das ist natürlich einer der Kritikpunkte von unserer Seite, der weiterhin aufrechtzuerhalten ist.

Zum Dritten fehlen entscheidende Rahmenbedingungen, um diesen Rechtsanspruch auch tatsächlich lebbar zu machen:

Zum Beispiel die Zuverdienstgrenze, also dass jemand, der qualifizierte Teilzeitarbeit macht, das durch eine Änderung bei der Zuverdienstgrenze auch wirklich in Anspruch nehmen kann.

Oder der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. Gerade für unter Dreijährige fehlen uns viele Kinderbetreuungsplätze. Sogar in der Stellungnahme der Wirtschafts­kammer zum vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Punkt hervorgehoben und der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, von dem sich ja die Bundesebene leider völlig verabschiedet hat, eingefordert.

Grundsätzlich ist der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit sehr, sehr wichtig – ein wichtiger Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein wichtiger Schritt, um auch die Väter mehr in die Verantwortung zu bringen, die hoffentlich junge Väter in steigendem Maße übernehmen wollen. Wir sind der Meinung, dass Väter eher bereit sind, die Arbeitszeit ein bisschen zu reduzieren, als völlig auszusteigen und in Karenz zu gehen.

Das wäre ein wichtiger Schritt auf diesem Weg – auch für Frauen sehr wichtig, weil sie früher in den Beruf zurückkehren könnten. Sie könnten mit einem Bein im Job bleiben, hätten aber doch mehr Zeit, sich um das Kind zu kümmern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Also alles in allem, sehr geehrte Damen und Herren, bleiben unsere Kritikpunkte, die wir durchaus mit der grünen Fraktion teilen, aufrecht. Wir haben uns aber schweren Herzens dazu entschlossen, diesem Antrag zuzustimmen, weil es ein zwar viel zu kleiner Schritt, aber doch ein Schritt in die richtige Richtung ist. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich noch ergänzen: Wir werden aber einen sehr umfangreichen Abän­derungsantrag zu diesem Modell einbringen – eine meiner Kolleginnen wird das tun –, in dem wir ganz klar unser Modell auf den Tisch legen werden, und da werden Sie sehen, welch umfassende Maßnahme wir uns vorgestellt hätten.

Zum zweiten Punkt, der hier zur Debatte steht: zum Vaterschutzmonat. Auch das ist uns ein sehr wichtiges Anliegen, ein Anliegen, das von vielen jungen Eltern geteilt wird. Da geht es schlicht und einfach darum, den Vätern die Möglichkeit zu geben, sich, wenn ein Kind auf die Welt kommt, einen Monat freistellen zu lassen, um in dieser sehr wichtigen Lebensphase zu Hause zu sein, um einerseits eine Beziehung zum Kind aufzubauen – es ist sehr wichtig, dass die Kinder auch eine tiefere Beziehung zu ihren Vätern aufbauen können und die Väter eine tiefere Beziehung zu ihren Kindern – und andererseits in dieser intensiven Umbruchsphase in der Familie auch die Frau, die die Hauptlast in dieser Übergangsphase zu tragen hat, zu unterstützen. Drittens sollten die Männer ihre Rolle als Väter verantwortungsvoll wahrnehmen können.

Es soll nicht in Beziehungen, die vormals partnerschaftlich geführt worden sind, auf einmal dadurch, dass die Frau zu Hause bleibt und der Mann weiter arbeiten geht, alles auf den Kopf gestellt werden, und es sollen nicht wieder alte Rollenmuster auf­leben, sondern es soll in dieser neuen Lebensphase auch die partnerschaftliche Teilung von Erziehungsarbeit, von Hausarbeit gelernt werden.

Es ist sehr schade, dass Sie sich nicht aufraffen konnten, dieses Modell zu unter­stützen, aber ich sehe es zumindest als Anfang einer Debatte. Es braucht Zeit, aber ich


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