Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 56

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Man muss sich darüber hinaus natürlich fragen: Ist es zulässig, da jetzt ein Regulativ für den Arbeitsmarkt zu entwickeln – diesen Rechtsanspruch gibt es in nur wenigen europäischen Ländern –, oder regulieren wir da nicht etwas in den Arbeitsmarkt hinein, was wiederum Flexibilität nimmt und in Wirklichkeit dem Arbeitsmarkt schadet?

Ich meine, wir haben hier ein vernünftiges Mittelmaß gefunden. Wir haben nämlich sehr wohl in den Vordergrund gestellt, dass zuerst das Einvernehmen anzustreben ist. Dann gibt es das Ziel, einen – zwar gerichtlichen, aber doch – Vergleich zu erzielen, und erst ganz am Schluss des Tages, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der Arbeitgeber die Klage gegen die Arbeitnehmerin zu erheben haben.

Wenn Sie mich fragen, so sage ich: Das werden Einzelfälle sein. Schauen Sie sich die Urlaubsregelungen an! Auch im Urlaubsbereich – die Situation dort ist sehr ähnlich, nicht ganz gleich, aber doch sehr ähnlich strukturiert – bedarf es des Einvernehmens zwischen dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber – und das Ein­vernehmen wird auch in fast allen Fällen erzielt. Nur ganz, ganz wenige Fälle werden strittig, und so wird es auch in diesem Fall sein.

Danke, Frau Abgeordnete Rosenkranz – man merkt, Sie wissen, wovon Sie sprechen –, dafür, dass Sie gesagt haben, dass die Dreijahresfrist, gerade auch durch einen Abänderungsantrag, noch klarer gestellt ist, nämlich in dem Sinne, dass Karenz­zeiten angerechnet werden.

Wie Frau Abgeordnete Steibl das auch sehr deutlich gemacht hat: Unsere Zahlen stimmen – Ihre leider einmal mehr nicht. Es ist richtig, Frau Abgeordnete Kuntzl, dass 92 Prozent der Betriebe Österreichs weniger als 20 Mitarbeiter haben, was bedeutet, dass nur 8 Prozent der Betriebe betroffen sind. Aber sagen Sie bitte auch dazu, dass in diesen 8 Prozent der Betriebe 74 Prozent der Arbeitnehmer tätig sind, also knapp drei Viertel!

Wenn man jetzt den Umstand mit einbezieht, dass nicht alle, aber fast alle der dort beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen de facto anspruchsberechtigt sein werden, dann kommen wir zu der Zahl, die Frau Abgeordnete Steibl schon dem Hohen Hause mitgeteilt hat. Wir gehen davon aus, dass etwa zwei Drittel der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen anspruchsberechtigt in Sachen Rechtsanspruch auf Eltern­teilzeit sein werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch noch auf die Anmerkung von Herrn Öllinger eingehen: Was kann denn das Kind dafür, dass Mutter oder Vater in einem Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern tätig ist? – Abge­sehen davon, dass es auch dort Verbesserungen gibt, wende ich mich betreffend diese Frage jetzt an Sie, auch wenn Sie nicht im Saale sind – aber ich bin sicher, Sie be­kommen das ausgerichtet –:

Es ist dies natürlich ein Aspekt, der aus Arbeitgebersicht zu berücksichtigen ist, und dementsprechend – also im Sinne einer Interessenabwägung zwischen der einen und der anderen Seite – ist die Grenze von 20 Mitarbeitern durchaus sinnvoll.

Betreffend das, was Sie uns unterstellen – Sie tun das immer wieder, trotzdem haben Sie damit nicht mehr Recht als früher –, nämlich dass wir wollten, dass Frauen zu Hause bleiben: Herr Abgeordneter Öllinger – und auch Frau Abgeordnete Weinzinger, die ja Ähnliches gesagt hat –, wer war es denn, der mit dem De-facto-Berufsverbot beim Karenzgeld aufgeräumt hat? Über Jahre und Jahrzehnte bestand ein De-facto-Berufsverbot: Wer Karenzgeld in Anspruch nehmen musste, war ausgeschlossen. Es galt die Geringfügigkeitsgrenze, und mehr ging nicht. – Wir haben jetzt mit dem Kinder­betreuungsgeld zumindest eine Zuverdienstgrenze eingeführt, die ein Dazuverdienen, die – nicht in allen, aber in vielen Fällen – Teilzeittätigkeit ermöglicht! Und wir haben


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