Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Summa summarum ist dieses Gesetz, das heute hier vorliegt, eine große Verbes­serung für die Situation junger Familien; es ist realistisch; die Wirtschaft ist mit ein­gebunden. – Ich glaube, es ist ein guter Tag für Familie mit Kindern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Sie sind am Wort, Herr Minister. (Bundesministerin Rauch-Kallat stellt das Mikrophon auf den Platz von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

 


10.59

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Danke, Frau Frauenministerin, für das Mikro! – Herr Präsident! Frau Familienstaatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir gewissermaßen im Trio seitens der Regierung die Elternteilzeit heute hier vertreten dürfen. Es ist, wie das auch Frau Abgeordnete Kuntzl gesagt hat, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist dies ein wichtiger Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Mandak! Ich meine, das Glas ist wohlgefüllt, und wir können auf ein gutes Gesetzeswerk anstoßen – das unterscheidet uns. (Abg. Mandak: Es ist ja nicht Whisky, es ist Wasser, was drinnen ist!) Aber zumindest konzedieren Sie, dass ein bisschen etwas in dem Glas drinnen ist. In dem Fall würde ich sogar mit Wasser anstoßen, das ja heute schon mehrfach Gegenstand der Debatte war: saube­res österreichisches Trinkwasser – und das wird es auch bleiben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber klarerweise eine Frage, die mit der Arbeitswelt zu tun hat; da ist es wohl selbst­verständlich, dass man dabei Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einbezieht, ihre Interessen abwägt. Das ist ja gewissermaßen das Ursächliche an der Sozialpartner­schaft.

Zu meinen, man würde jetzt einen Rechtsanspruch gestalten, wobei der Arbeitgeber nicht einmal gefragt wird, das wäre doch völlig unsinnig! Es wäre auch das Unsinnigste, was man gegen die Interessen der Frauen und Mütter, in manchen Fällen auch der – hoffentlich häufiger werdenden – Väter, tun könnte, ein Einvernehmen nicht als erste Maßnahme voranzustellen. Am Schluss, sehr geehrte Frau Abgeordnete Kuntzl, besteht dann ein Rechtsanspruch.

Sie stimmen der Vorlage zu – dafür bedanke ich mich. Ein bisschen schade finde ich es, dass Sie es schweren Herzens tun. (Ruf bei der SPÖ: Hätten Sie es uns leichter gemacht!) Wir tun es frohen Herzens! Wir meinen, es ist eine sehr gute Vorlage. Aber sei’s drum: Wir bedanken uns auch für Ihre „schweren Herzens“ – wie Sie es formuliert haben – erteilte Zustimmung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grenze von 20 Arbeitnehmern – oder, wie es Abgeordneter Öllinger ausgedrückt hat, die Regelung, dass diese Bestimmung ab dem 21. Arbeitnehmer gilt; darin hat er Recht, in vielen anderen Punkten nicht – ist eine Grenze, die aus der Realität geboren wird. Es ist die Situation in einem kleinen Unternehmen nun einmal anders, was die Flexibilität betrifft und die Möglichkeit, jemanden in Teilzeit gehen zu lassen und dafür von heute auf morgen einen Ersatz zu finden. (Abg. Kopf: Woher sollen die das wissen?) Das muss berücksichtigt werden – ganz abgesehen davon, dass wir die betriebliche Praxis kennen und wissen, dass in Kleinbetrieben ohnehin zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vieles möglich ist, was in großen Betrieben entsprechender Regeln bedarf. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite