Die große Zahl der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, die in der Regel als Personengesellschaften oder Einzelfirmen organisiert sind, profitieren von der Senkung der KöSt überhaupt nicht. Da die KMU in der Regel auch geringe Gewinne ausweisen, können sie auch nicht von der im Rahmen der Budgetbegleitgesetze per 2004 eingeführten steuerlichen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne profitieren. Denn die allermeisten UnternehmerInnen müssen von ihren Gewinnen leben und können sie nicht, wenn auch mit dem halben Steuerssatz begünstigt, sieben Jahre lang im Betrieb liegen lassen.
Beinahe die Hälfte des Volumens der Steuerreform 2005, ca. 1,1 Milliarden Euro, werden größtenteils auf lediglich weniger als 1.000 österreichische Unternehmen, nämlich die Kapitalgesellschaften mit nennenswertem KöSt-Aufkommen verteilt. Dabei hatte die schwarzblaue Bundesregierung immer wieder eine substantielle Entlastung des Faktors Arbeit versprochen, was zur Erreichung von mehr Wachstum und Beschäftigung auch richtiger gewesen wäre. Auch hier hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gründlich versagt.
Mehr Wachstum und Beschäftigung wird durch die Maßnahmen der Steuerreform nach Ansicht der meisten Experten in Österreich kaum entstehen.
Dass sich darüber hinaus in zahlreichen Umfragen die österreichische Wirtschaft nur mangelhaft auf die EU-Erweiterung vorbereitet fühlt, ist angesichts der zuvor aufgelisteten schweren Versäumnisse im Bereich der österreichischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik kein Wunder.
Österreich verliert daher auch beim wichtigsten Wirtschaftsindikator, dem BIP pro Kopf, seinen Vorsprung. Die Position Österreichs hat sich in den vergangenen Jahren verschlechtert - Mitte der neunziger Jahre war der Lebensstandard in Österreich EU-Spitze, der BIP pro Kopf-Vorsprung Österreichs ist seit 1999 deutlich geringer geworden. Die mittelfristige Entwicklung – gemessen am durchschnittlichen Wirtschaftswachstum – weist Österreich mit einer durchschnittlichen jährlichen realen Wachstumsrate von 1,4 Prozent seit 1999 nur im Mittelfeld aus.
Aus den angeführten Gründen ist dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäss Artikel 74 Abs. 1 B-VG das Vertrauen zu versagen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.
13.11
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war angesichts der Rednerliste bei der sozialdemokratischen Fraktion anzunehmen, dass es bei der Rede des Herrn Gusenbauer nicht um Energiepolitik gehen kann, sondern dass die Rede für etwas anderes genützt werden soll. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
In Wahrheit ist Ihnen, Herr Klubobmann Gusenbauer, dann zu dem, wozu Sie sich aufschwingen wollten, nämlich zu begründen, warum Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein das Vertrauen nicht verdiene, sachlich wenig eingefallen außer ein paar Zitate von Funktionären. – Wenn ich Ihnen alle Zitate von Aussagen entgegenhalten würde, die sozialdemokratische Funktionäre über Sie schon gemacht haben, wie zum Beispiel Herr Leikam, der gemeint hat, Sie versprühen ungefähr so viel menschliche Wärme wie ein Kühlschrank, oder Ähnliches, dann würde es lange dauern. Wenn das also Begründungen für Misstrauensanträge sein sollen, dann würde ich bitten, dass
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