Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 248

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Ich lasse zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Z 3 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. (Abg. Parni­goni: Jetzt können Sie beweisen, ob Sie für die Gleichbehandlung sind!) – Der Antrag findet nicht die Mehrheit und ist daher abgelehnt. (Abg. Silhavy: Wieder eine Chance vertan!)

Wir kommen nun zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Diese Teile in der Fassung des Ausschussberichtes findet die Mehrheit und ist daher ange­nommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Angehörigen des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung ist mit Mehrheit erteilt, daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gleichbehandlungsgesetz erlassen und das Bundesgesetz über die Gleich­behand­lung von Frau und Mann im Arbeitsleben geändert werden, in 499 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Scheucher-Pichler, Dipl.-Ing. Achleitner, Kollegin­nen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungs­anträgen betroffenen Teile, und zwar der Systematik des Gesetzentwurfes ent­sprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstim­men lassen.

Zunächst gelangen wir daher zur Abstimmung über die zu Art. 1 eingebrachten Abän­derungsanträge.

Die Abgeordneten Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf die §§ 2, 4, 5, 12, 20 und 26 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die für diesen Antrag eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Antrag findet nicht die Mehrheit und ist daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das findet die Mehrheit und ist angenommen.

 


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