sozialdemokratischen Bildungspolitik zu nehmen. Aber ich erinnere Sie nur an Folgendes: Lesen Sie nach, was alles seit 1970 unter sozialdemokratischen Ministern im Bereich der Schulpolitik geschehen ist!
Zu den Ausführungen des Kollegen Amon noch einen Satz. Ich denke, Sie glauben ja selber nicht, was Sie uns heute über die Verhaltensvereinbarungen zu erklären versucht haben. Wir von der SPÖ stimmen deswegen nicht zu, weil sich eigentlich in der Zeit seit dem ersten Vorstoß, Verhaltensvereinbarungen zu beschließen, dem die Sozialdemokraten nicht zugestimmt haben, in der Essenz nichts verändert hat.
Verhaltensvereinbarungen werden derzeit zwischen Lehrern, Schülern und Eltern vereinbart und werden auch eingehalten. Die Frage ist nur: Wie schaut es mit den Sanktionen aus, wenn sich jemand nicht an die Vereinbarungen hält? – Dazu schweigen Sie geflissentlich. Das lassen Sie wieder im Dunkeln. Und dass es da Sanktionen gibt, die gewaltig sind, darüber könnte ich Ihnen irgendwann einmal, wenn wir viel Zeit haben, aus der Praxis vieles vorlesen. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz wurde schon alles gesagt. Wir begrüßen dieses aber nur zum Teil.
Ich stelle daher, da in der vorliegenden Novelle nur Mindeststandards der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt werden sollen und uns das doch zu wenig zu sein scheint, folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten DDr. Niederwieser und KollegInnen betreffend Dienstnehmerschutz im Lehrerbereich
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler, die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, für die Verbesserung des Dienstnehmerschutzes sowohl der Landes- als auch der BundeslehrerInnen umgehend Sorge zu tragen und zu veranlassen, dass dem Nationalrat hiezu geeignete Gesetzesvorschläge zu entsprechenden Änderungen des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, des Landesvertragslehrergesetzes 1966, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985, des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes und des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes vorgelegt werden.“
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Das umfasst zum Beispiel die Ausdehnung des Dienstnehmerschutzes in Arbeitsstätten auch auf die Unterrichtsräumlichkeiten, die Klärung von Haftungsfragen et cetera. (Beifall bei der SPÖ.)
22.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Rada in seinen Grundzügen erläuterte Entschließungsantrag wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt, ist hinreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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