Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 274

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

22.40

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Hohes Haus! Die vorliegende Regierungsvorlage zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz regelt unter anderem auch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Lehrer. Im allgemeinen Teil der Erläuterungen finden sich folgende beiden Sätze:

Der größte Teil der im vorliegenden Entwurf geregelten Dienstnehmerschutz­maßnah­men wird primär an Berufsschulen Anwendung finden.

Und:

Bereits an dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Räumlichkeiten und Flächen, die der Unterrichtserteilung oder dem Aufenthalt der Benutzer – also der Schüler – dienen, ausgenommen sind.

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Dienstnehmerschutz soll eigentlich am Ar­beitsplatz vor Gefahren schützen. Der Dienstnehmerschutz dieser Regierungsvorlage gilt jedoch dort nicht, wo der Hauptarbeitsplatz des Lehrers ist, nämlich in der Klasse beziehungsweise in den Berufsschulen in den Labors und in den Werkstätten. Er gilt allerdings – zugegebenermaßen – im Lehrerzimmer.

Ich möchte von dieser Stelle aus doch die Frau Bundesministerin fragen, ob das nicht etwas kurios ist. Ein Arbeitnehmerschutz, ein Dienstnehmerschutz, sehr geehrte Frau Bundesministerin, der im Lehrerzimmer und am WC der Lehrer gilt, aber nicht in der Klasse oder im Labor oder in der Werkstätte in Berufsschulen, wo sich der Lehrer am häufigsten aufhält, das ist eigentlich eine sonderbare Bestimmung.

Da Sie dazu keine Auskunft gegeben haben, kann das vielleicht einer der folgenden Redner der ÖVP-Fraktion klären. – Frau Fuhrmann konnte es nicht, die Frau Bundes­ministerin auch nicht. Vielleicht kann uns irgendjemand erklären, wo da die Logik ist.

Trotzdem stehen wir natürlich zum Gesundheitsschutz für Lehrer und werden dieser Vorlage auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.41

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.41

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Vorlage geht es eigentlich vorwiegend um die Übernahme von europäischen Regelungen und Richtlinien in die österrei­chi­sche Gesetzgebung.

Herr Kollege Riepl! Wenn in Klassenzimmern Minderjährige unterrichtet werden, gibt es besondere Schutzbestimmungen, die auch die Lehrerinnen und Lehrer betreffen. Im Übrigen werden in diesem Bereich Sicherheitsvertrauenspersonen installiert, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherlich bestens beraten und unterstützen werden.

In dieser Regierungsvorlage geht es aber auch um die Leiterbestellung in Pflicht­schulen. In Zukunft sollen auch provisorisch pragmatisierte Landeslehrerinnen und -lehrer den Vertragsbediensteten gleichgestellt werden und damit mit der Leiterstelle betraut werden können, wenn sich keine Lehrerin und kein Lehrer aus dem definitiven Dienstverhältnis darum bewirbt.

Dieses Problem könnte am ehesten in Kleinschulen zum Tragen kommen. Diese sind uns besonders wichtig. Wir wollen nicht, dass bereits Volksschüler zu Pendlern


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite