Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 44

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Wir haben die wichtige Frage der Käfighaltung zwar nicht für die betroffenen Bauern, aber für den Konsumenten zufrieden stellend geklärt. Tierquälerei ist Tierquälerei, und wir werden diesen Landwirten – ich hoffe, dass es da einen Vier-Parteien-Konsens geben wird – helfen, Ausstiegshilfen, Umstiegshilfen bereitstellen, damit dies nicht auf dem Rücken der Käfighaltung betreibenden Bauern umgesetzt wird. Sie haben Käfig­haltung betrieben, weil es im Gesetz erlaubt war. Wir werden sie nicht bestrafen, son­dern ihnen helfen, das, was wir im Gesetz tiergerecht festgeschrieben haben, nämlich ein Verbot der Käfighaltung, umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben bei der Heimtierhaltung, wir haben bei der Hundehaltung, wir haben in vie­len Bereichen eine Linie gezogen, entlang welcher Tierschutz festgeschrieben wird: Es gibt ein Verbot von Stachelhalsbändern, ein Verbot dieser Elektrogeräte. Und es ist nicht nur das, auch der Kauf dieser Dinge ist verboten, der Handel damit ist verboten sowie auch deren Einsatz. Damit wird gewährleistet, dass es mit diesem Gesetz auch diesbezüglich einen Fortschritt gibt, dass das in Zukunft nicht mehr zum alltäglichen Gebrauch gehört. Ich bin dankbar dafür, dass wir das umsetzen konnten.

Zu den verschiedenen Bereichen der Anbindehaltung. Ich muss Ihnen sagen, es war ein schwieriger Kampf. Bauern, die seit Generationen die Anbindehaltung gepflogen haben und deren Tieren es in vielen Bereichen sehr gut gegangen ist, haben nicht ver­standen, dass die dauernde Anbindehaltung verboten werden soll. Sie haben es nicht verstanden. Aber ich möchte diesen Bauern sagen: Wer schon bisher seinen Betrieb ordentlich geführt hat, ist von diesen Gesetz nur am Rande betroffen, denn wir wollen Umstiegshilfen bieten, wir wollen demjenigen helfen, der eine Möglichkeit hat, Tieren Auslauf zu gewähren. Unsere Bauern, die die Anbindehaltung immer gut betrieben haben, wollen wir jedoch nicht bestrafen, deshalb haben wir auch Übergangsbestim­mungen gefunden. Man sollte den Bauern klar machen, dass wir nicht angetreten sind, sie zu vernichten, sondern sie zu fördern und unter Umständen etwas Positives daraus zu entwickeln.

Ich möchte noch zwei Bereiche erwähnen, die uns wichtig waren; zunächst zur Staats­zielbestimmung. Jeder weiß, dass die Freiheitlichen immer gesagt haben, dass die Staatszielbestimmung ein wesentlicher Punkt ist. Es ist ein Wermutstropfen, dass wir diese heute nicht sofort beschließen können, aber zumindest haben die Freiheitlichen mit ihrer Initiative erreicht, dass alle vier Parteien gemeinsam einen Entschließungsan­trag einbringen, der eine Staatszielbestimmung Tierschutz in § 1 betrifft.

Alle haben erkannt, dass es wichtig ist, das Tier als leidensfähiges Wesen zu sehen und anzuerkennen und daher dem Tierschutz ein besonderer Stellenwert einzuräumen ist.

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der be­sonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbe­stimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf findet.“

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Ich hoffe, diese Bundesregierung wird sich nicht nur dafür einsetzen, sondern das auch umsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

 


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