Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 61

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einen oder anderen in die Ziehung gekommen sind, der es partout nicht gelernt hat, dass die Tiere als wichtigster Teil der Produktion tierischer Nahrungsmittel sein höchs­tes Gut sind, und sich nicht an den Tierschutz gehalten hat.

Der Großteil der österreichischen Bäuerinnen und Bauern hat mit seiner Tierhaltung einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet, dass wir in Österreich wunderschöne Nati­onalparks haben, wenn ich etwa an den Nationalpark Nockberge oder an den Natio­nalpark Hohe Tauern denke. Wir wissen auch, dass dort, wo Almhaltung nicht stattge­funden hat, wie etwa in Vorarlberg oder Tirol, in der boomenden Zeit des Tourismus in den sechziger Jahren Umweltkatastrophen überproportional eingetreten sind und da­her auch die Bauern, die Tierhaltung, der Auslauf der Tiere und die Almhaltung wichti­ge Bestandteile dieses Tierschutzgesetzes sind, sodass hier das Miteinander des über­wiegenden Teils der österreichischen Bauern mit ihren Tieren dokumentiert wird und einige schwarze Schafe, die sich in allen Bevölkerungsgruppen auf dem Markt breit gemacht haben, nunmehr bei schwerer Tierquälerei endlich mit Mindeststrafen belegt werden.

Ich denke, dass dieses Tierschutzgesetz ein modernes Gesetz ist. Es kam ja von man­chen Tierschutzorganisationen die Kritik, dass einige Punkte über Verordnungen fest­gelegt werden. In Salzburg hat man vor einigen Jahren gedacht, dass man alles im Tierschutzgesetz regeln kann und dass das dann über Jahre so bleibt. Die wissen­schaftlichen Erkenntnisse, die Tierpsychologie, all diese Dinge haben heute einen so schnellen Verlauf in der Veterinärmedizin, aber auch in der Zoologie, dass Erkenntnis­se von gestern mit dem Tierschutz von heute und von morgen nicht mehr kompatibel sind. Daher ist man auch in Salzburg aus gutem Grund von der reinen gesetzlichen Absicherung auf die Verordnungspraxis übergegangen, um schnell und im Interesse des Tierschutzes umfassend reagieren zu können.

Ich bin überzeugt davon, dass die nunmehr ausgearbeiteten, mit diesem Tierschutzge­setz eng verbundenen Verordnungen gerade die Modernität dieses Gesetzes über Jahre und für die Zukunft gewährleisten werden.

Wir haben aber mit diesem Tierschutzgesetz auch das Spannungsfeld des Menschen­schutzes deutlich geprägt. Eines, sehr geehrte Damen und Herren, sollte man nicht vergessen – das sage ich als Tierarzt, der immerhin von 1993 bis 2000 in der Praxis auch mit den bäuerlichen Betrieben eng verbunden war –: Auch der Schutz der bäuer­lichen Bevölkerung und aller, die mit Tieren umgehen müssen, ist ein wichtiges Argu­ment dafür, dass hier Schutzmaßnahmen für die mit der Tierhaltung betrauten Perso­nen vorgesehen, zugelassen sind und auch in Zukunft laufen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da die rituelle Schlachtung in der Diskussion so breit ausgewalzt wurde: Nach diesem Tierschutzgesetz ist klar, dass auf der einen Seite unsere Mitbürger – egal, ob sie dem Islam angehörig sind oder der mosaischen Glau­bensgemeinschaft anhängen – hier in Österreich auch in Zukunft ihre totale Religions­freiheit haben werden, dass aber auf der anderen Seite öffentliche Großschächtungen von 300 Schafen, wie noch heuer im Frühjahr in Niederösterreich, am Ende des Ramadan, in Zukunft nicht mehr möglich sein werden, weil auch die hygienischen Be­stimmungen und das rituelle Schlachten durch befugte Personen deutlich und klar festgehalten sind.

Wir haben diesbezüglich einen deutlichen Fortschritt erzielt. Und für diesen bin ich allen vier Parteien dankbar, nämlich dass wir hier deutlich und klar ein Signal setzen konnten, dass die Hygienevorschriften, die für jeden Österreicher gelten, in Zukunft auch von jenen Menschen, die in diesem Lande anderen Glaubens sind, nicht der katholischen Kirche oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, hochgehalten und umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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