Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 60

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.36

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Pröll! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich als Bundesminister für Soziales, aber auch als Tierarzt und langjähriger Abgeordneter hier in diesem Hohen Hause ist heute ein schöner Tag.

Als ich 1986 hier im österreichischen Nationalrat von Präsident Benya angelobt wurde, hat man meine Idee für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz schlicht und einfach für verrückt erklärt. Frau Präsidentin Hubinek wird sich sicher noch daran erinnern, welche Diskussionen wir in ihrem Umweltausschuss inklusive Sitzungsunterbrechun­gen hatten und wie kontroversiell das Thema noch in den neunziger Jahren war.

Wir haben dann zwei Anläufe im Parlament erlebt: Gesetzestexte sind im Nationalrat eingebracht worden, sind aber jeweils wegen der Auflösung des Nationalrates nicht mehr zur Beschlussfassung angestanden.

Ich bin sehr zufrieden, dass nicht nur die Experten, die an diesem Tierschutzgesetz mitgearbeitet haben, bei der heutigen Sitzung dabei sind, sondern dass neben Kollegin Hubinek auch mein langjähriger Tierschutzsprecher Abgeordneter Grollitsch hier ist, um die Beschlussfassung dieses Gesetzes, die er jahrelang hier mit verfolgt hat, mit­zuerleben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, dass der Vier-Parteien-Antrag, der heute hier im Nationalrat verabschiedet wird, dankenswerterweise auch ein europäisches Signal sein wird. Herr Kollege Gusenbauer, vergessen wir nicht, dass wir vor kurzer Zeit von der irischen Präsident­schaft gerügt worden sind, dass wir beim Tiertransportgesetz-Straße zu restriktiv seien. Daher ist es auch für mich als Tierarzt und Tierschützer wichtig, dass alle vier Parteien das Signal aussenden, dass diese restriktive Haltung Österreichs bezüglich des Tier­transports auf der Straße von allen Abgeordneten getragen wird und dass der Tier­schutz in Österreich einen höheren Stellenwert hat als in manchen südlicheren Län­dern, wo die Traditionen eben anders sind.

Ich meine, dass in der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses auf Grund der zweijährlichen Berichtspflicht durch meine Fraktion eine entsprechende Verbesserung des Gesetzes erreicht werden konnte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch unter Tierschützern unbestritten, dass etwa das oberösterreichische und das Salzburger Landestierschutzgesetz hervorra­gende Tierschutzgesetze sind. Mir als seinerzeitigem Gesundheitsminister ist jedoch auch noch in tragischer Erinnerung, dass es gerade bezüglich des Salzburger Schlachthofs Bergheim harsche EU-Kritik im Zusammenhang mit den BSE-Unter­suchungen gab, die darauf zurückzuführen war, dass damals mehr als 123 Tiere, die festliegend waren und auf Grund der Landesgesetze von Salzburg und Oberösterreich gar nicht in Bergheim zur Schlachtung hätten eintreffen dürfen, in Salzburg geschlach­tet wurden.

Daher ist dieser zweijährliche Bericht für mich wichtig, um eine bundesweite Vollzie­hung dieses Gesetzes sukzessive und Schritt für Schritt zu erreichen, denn die Vollzie­hung wird dieses Gesetz erst mit jenem „Fleisch“ erfüllen, das sich die Tierschützer, aber auch mehr als 98 Prozent der österreichischen Bäuerinnen und Bauern wün­schen.

Ich halte an meiner Meinung fest, die ich immer hier im Nationalrat als Abgeordneter vertreten habe: dass einige wenige aus dem Bereich der Landwirtschaft immer für den


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