Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 62

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Dass in den Tierhandlungen in Zukunft der Verkauf von Tieren an Minderjährige nicht mehr möglich sein wird und strengere Regelungen für die Abgabe von Tieren gelten werden, ist gut. Als Vizepräsident eines Tierschutzvereines weiß ich, was nach Weih­nachten, nach Ostern immer in den Tierheimen geschieht, dass nämlich den Kindern übermittelte Osterhasen oder sonstige Streicheltiere reihenweise in den Tierheimen abgegeben werden, weil die Eltern oder die Großeltern nicht eingebunden waren und Nachbarn oder Kinder Kindern Geschenke gemacht haben, die für die häusliche Situa­tion, aber auch für die betroffenen Tiere weder erfreulich noch im Sinne des Tier­schutzgesetzes akzeptabel waren.

Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz ein gutes Gesetz auf europäischer Ebene ver­abschiedet haben und dass wir ein deutliches Signal gegeben haben. Ich bin mir sicher, dass wir auch für die Kennzeichnung der Lebensmittel den Konsumenten ein Instrumentarium in die Hand geben werden, das jenen Menschen, die auf Tierschutz Wert legen, klar erkennbar macht, dass sie jene Produkte bekommen, die sie wollen. Sie finden somit nicht mehr unter einem Deckmantel im Handel in den Regalen ver­mischte Produkte vor und werden nicht zu Missgriffen veranlasst.

Ich meine, dass wir in der Geflügelhaltung einen deutlichen Fortschritt gemacht haben, auch was die Ökonomie betrifft, dass wir nämlich den Übergang von der unseligen Käfighaltung über den ausgestalteten Käfig in die bessere begehbare Volierenhaltung nunmehr verkürzt haben, dass also anschließend an die Käfighaltung die Volierenhal­tung kommt. Ich setze alle Hoffnung darauf, dass Herr Universitätsprofessor Troxler in dankenswerter Weise die Zertifizierung und die Qualitätskontrolle für diese Volierenhal­tung so umfassend gestalten wird, dass die Tierschützer auf der einen Seite, aber auch die bäuerlichen Betriebe in der Geflügelhaltung auf der anderen Seite in ihrem Mitein­ander gestärkt werden und nicht das Gegeneinander der Vergangenheit wieder auflebt.

Ich denke, dass wir hier einen „runden“ Entwurf vorgelegt haben. Ich bin mir sicher, dass für die Dauer in dieser Legislaturperiode 14 Monate keine lange Zeit waren, muss aber sagen, dass es vom Jahre 1986 bis heute für mich als Tierschützer im Parlament ein langer Weg war. Ich möchte mich auch ausdrücklich bei meiner eigenen Fraktion bedanken, die es mir gestattet hat, bei den Koalitionsverhandlungen das Tierschutzge­setz als Conditio sine qua non, als Grundvoraussetzung für den Eintritt in eine Bundes­regierung mit zur Verhandlungsbasis zu machen.

Damals wurde ich von einer kleinformatigen österreichischen Tageszeitung karikiert und belacht. Diese Zeitung feiert nunmehr schon seit einer Woche das Tierschutzge­setz. Man kann auch in dieser Republik als Zeitungsherausgeber gescheiter werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.47

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lopatka. – Bitte.

 


11.47

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister! Vor den letzten Nationalratswahlen haben die Österreichische Volkspartei und Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zu ganz wichtigen politischen Bereichen weit reichende und mutige Vorschläge und auch Versprechun­gen gemacht.

Wir haben die größte Steuerentlastung der Zweiten Republik für diese Legislaturperio­de versprochen. Anfang Mai haben wir hier den entsprechenden Beschluss gefasst. Versprochen – gehalten. (Abg. Dr. Puswald: Zur Sache!)

 


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