schöner Tag, nicht nur für den Tierschutz, sondern auch, wie ich glaube, für den Parlamentarismus, denn in der Tat, wenn man die Regierungsvorlage mit dem jetzt beschlossenen Gesetz vergleicht, so hat das Parlament, so haben alle vier Fraktionen hier wesentliche Abänderungen geschaffen. Es ist ein Kompromiss für alle geworden, aber ein gutes, ein wichtiges, ein richtiges Gesetz für den Tierschutz, für das Parlament, für Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es war ja wirklich nicht einzusehen, warum – sicher hat es auch gute Landestierschutzgesetze gegeben – Tierschutz im Burgenland anders geregelt wird als in Vorarlberg, warum Tierquälerei nicht überall gleich verboten wird, warum die Haltevorrichtungen für Tiere oder die Bestimmungen nicht überall gleich geregelt sind.
Herr Abgeordneter Gusenbauer, da Sie gesagt haben, das könnte man auch in anderen Bereichen so machen: Ja, nämlich dann, wenn man es in anderen Bereichen so wie beim Tierschutz schafft, dass man ideologische und parteipolitische Scheuklappen ablegt und wirklich einen gemeinsamen Konsens herbeiführen möchte. (Zwischenruf des Abg. Reheis.) – Da brauchen Sie nicht auf mich zu zeigen, zeigen Sie auf sich selbst, dann schaffen wir das schon! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es war in vielen Bereichen ein Kompromiss, meine Damen und Herren. Ja, ich bin sehr froh darüber, dass jetzt auch in der Bundesregierung – und das war nicht immer so, das ist schon richtig – eine einheitliche Linie zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz gegeben ist und wir das jetzt im Parlament geschafft haben.
Einige wichtige Bestimmungen: Tierschutz in der Verfassung. – Meine Damen und Herren! Ich wurde gefragt: Warum habt ihr das jetzt nicht als Verfassungsbestimmung in das Gesetz geschrieben? Es wurde heute schon erwähnt: Der Verfassungskonvent soll eine – ich sage es so – „Entrümpelung“ von Verfassungsbestimmungen aus einfachen Gesetzen bewirken, und da wäre es kontraproduktiv, jetzt hier wieder eine eigene Bestimmung zu beschließen. Aber es ist der politische Wille aller hier im Parlament vertretenen Fraktionen im Verfassungskonvent, eine Staatszielbestimmung für den Tierschutz einzurichten.
Frau Kollegin Glawischnig, ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Erkenntnis kommen, dass die FPÖ gegen Staatszielbestimmungen ist. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das weiß man öfter nicht!) Sie sind im Präsidium, ich bin im Verfassungskonvent nur ein kleines Ausschussmitglied, aber ich sage Ihnen: Ich persönlich und die Freiheitlichen sind sehr wohl für vernünftige Staatszielbestimmungen in der neuen österreichischen Bundesverfassung, und der Tierschutz gehört dazu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es ist auch gelungen – und darüber bin ich sehr froh –, im Ausschuss Grundrechtskatalog den Konsens herbeizuführen, dass wir eben auch im Grundrechtskatalog klar festhalten, dass Tierquälerei immer verboten sein soll, auch dann, wenn sich der Tierquäler auf ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht berufen möchte. Auch das ist wichtig, und ich hoffe, dass es konsensual umgesetzt wird.
Es ist natürlich auch das Schächten zur Sprache gekommen, und auch da war es eine Gratwanderung, nämlich zwischen dem Recht auf Religionsfreiheit und unserer Verpflichtung, dass Tierquälerei verboten bleibt. Wir hätten uns gewünscht – das hat Herr Abgeordneter Wittauer schon gesagt –, dass es einen eindeutigen Zeitpunkt vor der Schlachtung gibt, zu dem das Tier betäubt werden muss. Das ist nicht gelungen, weil es eben diese Diskrepanz zur Religionsfreiheit gegeben hat.
Wir waren auch in sehr engem Kontakt mit den Religionsgemeinschaften, und wir sind froh darüber, dass es mit der Gleichzeitigkeit von Betäubung und Schlachtung zumindest gelungen ist, das Tierleid, das bis jetzt viele Minuten gedauert hat, zu minimieren, und dass es vor allem verboten ist, in irgendwelchen Hinterhöfen ohne tierärztliche