Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 73

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unterstrichen, dass dieses Gesetz Richtschnur auf europäischer Ebene sein kann. Un­terstützen wir ihn dabei! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.22

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

 


12.22

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es wurde heute schon öfters erwähnt, aber man kann es nicht oft genug erwähnen, dass knapp 460 000 Österreicherinnen und Österreicher im März 1996 für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz unterschrie­ben haben. Acht Jahre unzähliger Hearings, Enqueten, Unterausschusssitzungen und Debatten hat es gebraucht, um so weit zu kommen, wie wir heute sind. Nach langen, intensiven Verhandlungen ist es nun gelungen, ein bundeseinheitliches Tierschutzge­setz vorzulegen.

In sieben Ausschusssitzungen wurde beraten, geändert, manches Mal gefeilscht und auch lauter gesprochen. Ich persönlich hätte am letzten Tag der Verhandlungen nicht mehr geglaubt, dass es zu einer Einigung kommt, die Nerven waren schon sehr ange­spannt. Aber es wurde ein Erfolg für den Tierschutz! Bedanken möchte ich mich daher bei allen Beteiligten, vor allem bei unseren Hauptverhandlern Ulli Sima und Heinz Gradwohl, die sich wirklich Mühe gegeben haben, im Sinne aller Beteiligten zu einem Gesetz zu kommen, welches auch seinen Namen verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun ein paar Auszüge aus dem Gesetz: Tierquälerei soll in Zukunft mit einer Geldstra­fe von mindestens 2 000 € bis zu 7 500 €, im Wiederholungsfall bis zu 15 000 € be­straft werden. Ich denke, dass der eine oder die andere es sich da überlegt, ein Tier zu quälen.

Was mir aber noch besonders wichtig zu sein scheint, ist die Regelung der Haltung von Tieren in Zoofachgeschäften und vergleichbaren Einrichtungen. Hunde und Katzen dürfen jetzt im Rahmen der gewerblichen Tätigkeiten in Zoofachgeschäften nicht mehr angeboten beziehungsweise ausgestellt werden. Vor allem betrifft das Jungtiere und Welpen. Diese werden in der Regel in einem Alter zum Verkauf angeboten, in dem sie sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden, da werden sie durch diese Umge­bung in ihrem Verhalten dauerhaft geprägt. Jeder von uns, meine Damen und Herren, hat schon erlebt, dass wir in Schaufenstern solcher Geschäfte die Jungtiere bewundert haben, ohne uns darüber Gedanken zu machen, was die armen Tiere hinter der Glas­scheibe vor allem im Sommer mitmachen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir haben uns schon Gedanken gemacht!) Das ist unzumutbar! Deswegen bin ich mit dieser Maß­nahme sehr zufrieden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Herren Agrarvertreter von den Regierungsparteien! Ich verstehe Ihre Sorgen um die Bauern. Aber hier sind wir alle gefordert, den Bauern zu helfen, und besonders Sie! Ich habe schon im Ausschuss den Vorschlag gemacht, die Mittel und auch die EU-Mittel für diese Maßnahmen umzuschichten und einzusetzen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Grillitsch: ... ausgemacht!) – Nein, ausgemacht wurde es nicht. Ich habe den Vorschlag im Ausschuss gemacht.

Unsere Forderung nach einer Tieranwaltschaft wurde in Form eines Tier-Ombudsman­nes oder einer Tier-Ombudsfrau umgesetzt. Mit diesem Kompromiss können wir leben. Er oder sie hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten, und wird für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt.

Meine Damen und Herren! Neu ist auch, dass alle Hunde und Katzen ab dem Alter von drei Monaten gechipt werden müssen. Das geht so vor sich, dass ein ziffernkodierter,


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