Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 74

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elektronisch lesbarer Chip vom Tierarzt eingesetzt wird. Die Halter dieser Tiere werden künftig verpflichtet sein, diese Kennzeichnung durchführen zu lassen. All jene Besitzer von Tieren müssen spätestens ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten dieses Tierschutzge­setzes gemäß der Verordnung ihre Tiere kennzeichnen. Das Ziel ist es, entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Tiere wieder ihren Besitzern zuzuführen.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus sind die vier Parlamentsparteien überein­gekommen, den Tierschutz als Staatszielbestimmung in der Verfassung zu verankern. Auch auf die Gefahr hin, dass Sie mir vorwerfen, meine Damen und Herren, Tiere zu vermenschlichen, müssen wir eines zur Kenntnis nehmen: Tiere sind Lebewesen und Mitgeschöpfe, und deren artgerechte Haltung kann der Mensch beeinflussen. Es ist traurig, dass wir strenge Regeln dafür brauchen. Dies müsste eine Selbstverständlich­keit sein und ohne gesetzliche Vorschriften möglich sein.

Mit 1. Jänner 2005 wird dieses Gesetz in Kraft treten. Man hat es sich nicht leicht ge­macht, das gebe ich zu (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen), aber zum Schutze der Tiere sind wir sehr zufrieden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie des Abg. Scheibner.)

12.27

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

 


12.27

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Der zivilisatorische Grad einer Gesellschaft, eines Staates spiegelt sich auch im Umgang mit seinen Mitgeschöpfen, den Tieren, wider. Ich bin deshalb der Ansicht, dass es ein Grund mehr ist, stolz auf Österreich und seinen Tierschutz zu sein. Es ist heute ein guter Tag für alle Menschen, die ein Herz für Tiere haben.

Ich spreche hier im Besonderen die Hundebesitzer an. Es gibt immerhin mehr als 600 000 Hunde in Österreich, mit hoffentlich sehr vielen Besitzern dazu. Ich sehe ge­rade, Herr Klubobmann Van der Bellen genauso wie unser Bundesparteiobmann Her­bert Haupt, viele Freunde von mir in der freiheitlichen Fraktion, Mares Rossmann, Det­lev Neudeck, auch ich bin stolzer Hundebesitzer, und sicherlich werden es viele von Ihnen ebenfalls sein. (Abg. Mag. Weinzinger: Und Besitzerinnen!) Für uns alle ist dies heute ein sehr wichtiger Tag!

Frau Kollegin Pfeffer hat schon darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Hunden in Tiergeschäften nicht mehr möglich sein soll. Das putzige kleine Tier in der Auslage ist sehr schön, aber wissen Sie, was an Wochenenden mit diesen Tieren meistens ge­schieht? – Die Hunde sind das ganze Wochenende auf sich allein gestellt, ohne Pflege und ohne Obhut!

Ein wichtiger Bereich ist die Hundeausbildung. Wissen Sie, dass in Österreich über 50 000 so genannte Teleimpulsgeräte – auf gut Deutsch gesagt: Elektroschocker, fern­gesteuerte Elektroschocker – im Umlauf sind? Nur 6 000 davon befinden sich bei der Exekutive für die Ausbildung. Es ist meines Erachtens, unseres Erachtens wichtig, dass ab Jänner des kommenden Jahres der Einsatz dieser Geräte verboten ist, denn das ist Tierquälerei. Hingegen ist das, was wir hier machen, meine Damen und Herren, Tierschutz, der seinen Namen wirklich verdient! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

Ich komme aber auch auf die Stachelhalsbänder und die Kettenhunde zu sprechen. Ab kommendem Jahr wird das dauernde Anbinden von Hunden nicht mehr erlaubt sein, es ist schwere Tierquälerei. Auch nicht das Aussetzen von Tieren – wir kennen es alle,


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