Und ich darf Ihnen noch etwas sagen, meine
Damen und Herren, weil gerade auch die Schweineproduktion angezogen wurde, wie
grausam da gewirtschaftet würde. – Ich weise das entschieden zurück! Aber
ich kann Ihnen etwas sagen: 1980 habe ich für ein 100 kg-Mastschwein
bester Qualität 180 € bekommen. Wissen Sie, was vorige Woche bezahlt
wurde? 125 €! Also um 55 € weniger bei höheren Auflagen, bei mehr Erschwernissen,
bei deutlich gestiegenen Kosten in der Erzeugung. Das wird auf die Dauer nicht
machbar sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Verehrte Damen und Herren! Wenn schon Tierschutz, dann geht das alle an. (Neuerlicher
Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)
Ja, dem ist zuzustimmen. Wir werden in Hinkunft beweisen müssen, ob als Konsument, ob im Handel oder auch als Bauer, ob wir diesen hohen Anforderungen gerecht werden. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
12.43
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
12.43
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Knapp 460 000 Österreicherinnen und Österreicher haben im März 1996 für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz unterschrieben. Acht Jahre, unzählige Hearings, parlamentarische Unterausschusssitzungen, einige Enqueten und Debatten im Parlament später sind wir endlich am Ziel: Nun haben wir ein Bundes-Tierschutzgesetz mit einheitlichen Standards. Aber, meine Damen und Herren, das hätten wir viel schneller haben können, denn diese vergangenen Jahre waren verschwendete Jahre für den österreichischen Tierschutz.
Die Lobeshymnen der ÖVP über sich selbst wundern mich. Wenn behauptet wird, das heute zu beschließende Bundes-Tierschutzgesetz sei ein großer Erfolg für die Volkspartei, die dazu einen entscheidenden Schritt gesetzt habe, dann vergisst beziehungsweise verschweigt man, dass der erste Entwurf, der von ÖVP-Obmann Schüssels Bundeskanzleramt gekommen ist, kein Tierschutz- sondern ein Tierquälgesetz geworden wäre. (Abg. Dr. Khol: Nein, so geht das nicht! – Weitere heftige Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Als ich mir diesen
Entwurf durchgesehen habe, war gleich im § 5 – Verbot der
Tierquälerei – schon die erste behördlich gestattete Tierquälerei
vorgesehen, denn in diesem Paragraphen war eine Ausnahme für
Elektroschockgeräte für Diensthunde der Exekutive, sprich Polizei, Gendarmerie
und Bundesheer, verankert gewesen. (Abg. Grillitsch: Nehmen Sie das
zurück!) Diese Ausnahme wäre eine Verschlechterung gegenüber allen
bestehenden Landestierschutzgesetzen gewesen, denn in diesen hat es keinerlei
Ausnahmen für die Verwendung von Elektroschockgeräten gegeben. (Beifall bei
der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen eines sagen: Ich verstehe etwas von der Hundeerziehung, da ich selber schon seit 30 Jahren in der Hundeabrichtung tätig bin und das bei einem dem Österreichischen Kynologenverband angehörenden Verein als Hundetrainer. Daher können Sie mir eines glauben: Diese Elektroschockgeräte verursachen den Hunden Schmerzen. Und deshalb habe ich auch niemals in meiner langjährigen Tätigkeit ein solches Gerät verwendet. Nur für heute habe ich mir eines ausgeborgt. Ich habe es mitgenommen, und der Besitzer hat mir versprochen, dass er es nachher vernichten wird. Das ist ein Elektroschockgerät, das im ersten Entwurf per Ausnahme erlaubt gewesen wäre. (Der Redner hält ein solches Gerät in die Höhe.)