Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 79

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Hunde, die das Pech gehabt hätten, von Seiten der Bundesregierung als Diensthunde angekauft zu werden, wären mit diesem Gerät abgerichtet worden. Wenn in der Dis­kussion immer wieder behauptet wurde – und das haben einige Herrschaften gesagt –, dass dieses Gerät keine Schmerzen verursacht, dann biete ich diesen Damen und Herren an: Sie könnten dieses Gerät ausprobieren, und dann werden Sie sehen, dass dieses Gerät sehr wohl Schmerzen verursacht und dass es deshalb aus dem Erstent­wurf herausgehört hat und dass das verboten werden musste. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Gerade diese Tierquälerei, gerade diese Verwendung von Elektroschockgeräten war im Erstentwurf des Bundeskanzleramts zum Bundes-Tierschutzgesetz enthalten. Es ist nur der Initiative meiner Fraktion und auch der Grü­nen und der Freiheitlichen zu verdanken, dass diese Elektroschockgeräte – Kollege Mainoni, ich muss dich korrigieren –, von denen es angeblich 70 000 in Österreich gibt, jetzt ohne Ausnahme verboten sind. Wichtig ist auch, dass der Erwerb und der Besitz dieser Elektroschockgeräte unter Strafe gestellt wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Wäre dieser Passus mit der Ausnahme zur Benutzung von Elektroschockgeräten für Diensthunde und damit verbunden das behördlicherseits er­laubte Quälen von Hunden nicht aus diesem Gesetzentwurf genommen worden, hätten wir Sozialdemokraten diesem Bundes-Tierschutzgesetz nicht zugestimmt. (Abg. Mag. Molterer: Jetzt wissen wir es!)

Meine Damen und Herren, es kommt ja noch etwas: Wir konnten nur mit viel Zähne­knirschen der Ausnahme zustimmen, dass Korallenhalsbänder für die Ausbildung und den Einsatz von Diensthunden gestattet werden. Um sich eine Vorstellung zu machen, was ein Korallenhalsband ist: Ich zeige es Ihnen, meine Damen und Herren. Das ist ein Korallenhalsband! (Der Redner hält ein Hundehalsband in die Höhe.) Wie Sie sehen, ist das sicherlich kein Halsband, das man unter normalen Umständen Hunden umbin­det. (Abg. Scheibner: Wo haben Sie das her? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) – Ihnen gehört es eh. Ich weiß eh, Sie brauchen es eh nachher zum Anlegen.

Meine Damen und Herren! Uns ist klar, dass Diensthunde im Einsatz zum Schutz des Lebens der Menschen anders behandelt werden müssen als normale Hunde; mit dem vorgegebenen Gesetzestext ist die Ausbildung und der Einsatz dieser Hunde gewähr­leistet.

Allein dieser eine Punkt zeigt, dass Tierschutz am Beginn dieser Verhandlungen nicht die oberste Prämisse der ÖVP war, sondern Lobbyismus die Triebfeder war beim Ein­stieg in die Verhandlungen über dieses Gesetz, wie auch in anderen Bereichen dieses Gesetzes zu bemerken war.

Meine Damen und Herren! Wichtig war im Zuge der Entstehung dieses Gesetzes ... (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schluss­satz: Dieses Bundes-Tierschutzgesetz, dem alle vier Parteien heute zustimmen wer­den und das acht Jahre lang von Seiten der ÖVP blockiert wurde, ist nun zustande gekommen, und es ist ein wirkliches Tierschutzgesetz zum Wohl und zum Schutz der Tiere in Österreich. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist doch ungeheuerlich! Entschuldigen Sie sich doch, Herr Abgeordneter, dass Sie einem Kollegen ein Hundehalsband angeboten haben!)

12.48

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. – Bitte.

 


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