gesetz
mit sich bringt, eine große Herausforderung. Besonders tierfreundliche Haltungssysteme
in der Nutztierhaltung und der Ausstieg aus der Käfighaltung machen für die
Betroffenen eine betriebliche Neuorientierung und Investitionen erforderlich.
Die
Beschlussfassung des Bundestierschutzgesetzes im Nationalrat bedeutet eine
Neuorientierung für den Tierschutz in Österreich. Nachhaltiger Erfolg ist dann
gewährleistet, wenn tierschutzgerechte Produktionsweisen sich auch dauerhaft
auf dem österreichischen Markt durchgesetzt haben. Den Konsumentinnen und
Konsumenten kommt dabei durch ihre bewusste Entscheidung für heimische Produkte
eine wichtige Rolle zu.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht,
auf
EU-Ebene Initiativen zu setzen, um die Tierschutzstandards EU-weit zu harmonisieren
und nach dem Vorbild der Ziele und Inhalte des Österreichischen Bundestierschutzgesetzes
zu gestalten;
Maßnahmen
zu setzen, die das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von
Lebensmitteln stärkt, die unter unseren hohen Standards produziert werden, und
an den österreichischen Handel zu appellieren, Produkte aus artgerechter
Tierhaltung aus Österreich bevorzugt anzubieten und dabei eine Preisgestaltung
vorzunehmen, die den hohen Produktionsstandards in der österreichischen
Tierhaltung gerecht wird;
die
aufgrund des neuen Bundestierschutzgesetzes nötig werdenden Investitionsmaßnahmen
(Ausstieg aus der Käfighaltung, besonders tierfreundliche Haltungssysteme in
der Nutztierhaltung) in den Verhandlungen zu den kommenden Budgets entsprechend
den Notwendigkeiten abzusichern.“
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Abgeordneter Donabauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.27
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wer eine Lösung will, der sucht einen Weg. Wer sie nicht will, der sucht ein Argument. Ich denke, wenn man die heutige Diskussion verfolgt hat, dann kann man sehr deutlich eines erkennen: dass sehr viele die Elternschaft für dieses Gesetz anmelden.
Faktum ist, dass es diese Bundesregierung war, die alle hier im Parlament vertretenen Parteien zur Mitarbeit eingeladen und mit ihnen gemeinsam hart gearbeitet und dieses Gesetz heute zur Beschlussfassung vorgelegt hat, ein Gesetz, das, wie von allen Seiten anerkannt wird, natürlich seine guten Seiten hat, aber auch offene Fragen hinterlässt, das aber insgesamt ein Meilenstein ist, für den man wirklich ein Kompliment machen und sagen kann: Es ist enorm viel geleistet worden, ein Danke an alle! – Von uns vor allem dir, Ulrike Baumgartner!