Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 93

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Ich möchte noch auf einige Dinge Bezug nehmen, und das sind für mich die besonde­ren Eckpfeiler: im § 42 der Tierschutzrat und in weiterer Folge der Tierschutzbericht; alle zwei Jahre kommt ein solcher Bericht ins Parlament. Das ist doch schon etwas Positives, und das muss man auch aufzeigen!

Weiters: § 18, in dem die Zulassung bei Haltungssystemen geregelt ist.

Zu erwähnen sind auch die Übergangsregelungen und der § 1, den Sie lesen sollten.

Abschließend möchte ich sagen: Wir alle haben Verantwortung für das Tier als Mitge­schöpf! Und ich glaube, dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, eines, dem wirklich alle zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)

13.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Fleckl für 5 Minuten ans Rednerpult. – Bitte.

 


13.32

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Donabauer, es ist wirklich schade, dass Sie anlässlich eines Vier-Parteien-Antrages nichts Besseres zu tun wissen, als zu polemisieren. Es ist wirk­lich schade! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Würde der Tiere hat gewonnen – und nicht die Polemik! Nach einem jahrzehnte­langen Ringen ist nun endlich eine Einigung auf ein bundesweites Tierschutzgesetz gelungen, und diese kann als parlamentarischer Meilenstein bezeichnet werden. Das Verhandlungsergebnis ist dank sozialdemokratischer und grüner Verhandlerinnen und Verhandler mehr als herzeigbar und bringt zahlreiche Verbesserungen, und zwar in erster Linie für die Tiere, aber auch für Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für unsere hochgeschätzten Landwirte.

Die geplante Verankerung des Tierschutzes in unserer Verfassung verleiht dem Schutz des Lebewesens den nötigen Stellenwert, damit Tier und Mensch zu ihren Rechten kommen. Erfreulich ist, dass sich die SPÖ in einigen sehr wesentlichen Punkten gegen den Widerstand von so manchen hier im Saal hat durchsetzen können, wie zum Bei­spiel beim Aus der Legebatterien im Jahr 2009 – immerhin drei Jahre vor dem von der EU geforderten Termin.

Man sieht, wenn Sie etwas kompromissbereiter sind, dann kann es auch gelingen, EU-Richtlinien nicht erst Monate oder Jahre nach den Terminen, die vorgegeben werden, umzusetzen.

Gute Lösungen konnten gefunden werden, um unseren Landwirten die Umstellung auf Volieren zu erleichtern. Unsere Landwirte müssen aber auf dem freien Markt konkur­renzfähig bleiben können, und es wird wohl in der Verantwortung jedes Einzelnen – auch jedes Einzelnen hier im Raum – liegen, die hochwertigen Lebensmittel unserer Bauern zu kaufen, die in den Verkaufsregalen stehen. Dann profiitieren nämlich Kon­sumenten, Landwirte und Tiere.

Der Beharrlichkeit unserer sozialdemokratischen Verhandlerinnen und Verhandler ist es zu verdanken, dass es nun – zum Leidwesen, möchte ich sagen, der Kolleginnen und Kollegen in den Regierungsparteien – endlich einen Tierschutzobmann oder eine Tierschutzobfrau geben wird. Dass dieser beziehungsweise diese noch dazu wei­sungsfrei und berichtspflichtig gegenüber der jeweiligen Landesregierung und dem Nationalrat sein wird, kann nicht oft genug betont werden, weil dies den optimalen Schutz des Tieres Gewähr leisten wird.

 


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