Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 118

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mokratischen Legitimität und der Transparenz, eine Vereinfachung und Neuordnung der Verträge.

Der Konvent erarbeitete in der Folge den Entwurf eines Vertrages über eine Verfas­sung für Europa. Dieser zielt im wesentlichen auf folgendes ab:

Zusammenfassung der Verträge und Auflösung der Säulenstruktur (einheitliche Rechtspersönlichkeit der Union);

Integration der Charta der Grundrechte der Union und Verbesserung des Rechtsschut­zes;

Bessere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten;

Vereinfachung der Handlungsinstrumente und Entscheidungsmechanismen der Union;

Transparentere, effizientere und demokratischere Struktur und Funktionsweise der Unionsorgane sowie direktere Einbindung der nationalen Parlamente in die europäi­schen Entscheidungsprozesse;

Stärkung der Handlungsfähigkeit der Union beim außenpolitischen Handeln, bei der Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und Berücksichtigung von gemeinsamen Kernelementen des europäischen Sozialmodells.

Darüber hinaus beinhaltet der Verfassungsentwurf in Teil I Artikel 58 ein besonderes Verfahren, wenn gegen einen Mitgliedsstaat der Verdacht einer schwerwiegenden Ver­letzung der in Artikel 2 genannten Werte der Europäischen Union (z.B. Freiheit, Demo­kratie, Wahrung der Menschenrechte, usw.) besteht. Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedsstaaten oder der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Par­laments kann der Europäische Rat einstimmig einen Europäischen Beschluss erlas­sen, mit dem festgestellt wird, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung dieser Werte der Union durch einen Mitgliedstaat vorliegt, nachdem er den betroffenen Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme aufgefordert hat.

Dieses Verfahren stellt künftig sicher, dass ein Vorgehen wie im Fall der von 14 Mit­gliedsstaaten der Europäischen Union gegen Österreich im Jahr 2000 verhängten Sanktionen, die sowohl dem Geist des EU-Vertrages widersprachen als auch einen beispiellosen Eingriff in das demokratische Leben und Selbstverständnis eines gleich­berechtigten Mitgliedsstaates darstellten, künftig nicht mehr möglich ist.

In diesem Zusammenhang hat der sozialdemokratische EU-Abgeordnete und nunmeh­rige SPÖ-Spitzenkandidat Hannes Swoboda die damals von den EU-Vierzehn gegen Österreich verhängten Sanktionen in einem Schreiben vom 16. März 2000 an alle EU-Parlamentarier begrüßt, sich für die ihm entgegengebrachten Zeichen der Freund­schaft und der Solidarität bedankt und in diesem Dankschreiben wörtlich folgendes ausgeführt: „Diese Zeichen sind für uns genauso wichtig, wie die Tatsache, dass die übrigen EU-Regierungen angesichts der Beteiligung der FPÖ an der österreichischen Regierung reagieren mußte.“

Ungeachtet der Tatsache, daß es letztlich dank der konsequenten Arbeit der österrei­chischen Außenpolitik möglich war, eine Aufhebung der ungerechtfertigten Sanktionen noch im selben Jahr zu bewirken, ist es sehr zu begrüßen, daß ähnliche Vorgänge nach dem im Verfassungsentwurf vorgesehenen Procedere nicht mehr denkbar sind.

In der Folge stellte der Europäische Rat in Thessaloniki fest, dass der Entwurf des Ver­trages eine gute Ausgangsbasis für den Beginn der Regierungskonferenz darstellt und diese ihre Arbeit so rasch als möglich abschließen sollte. Der Gipfel der Staats- und


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