Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 117

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angenommen wird. Es sind dort Zuwachsraten von über 50 Prozent zu verzeichnen. Das ist wohl auch mit dem höheren Image, das die Aktiengesellschaften etwa gegen­über der GmbHs genießen, verbunden.

Grundsätzlich möchte ich aber schon dazusagen, dass sich bei diesen Flexibilisierun­gen des Aktienrechtes – und das wurde auch angeführt in den Erläuterungen des Ge­setzes – sozusagen ein gewisser Standortwettbewerb, was die Gesellschaftsrechte angeht, einzubürgern beginnt. Das muss nicht unbedingt negativ sein.

Ich denke nur, gerade auch auf europäischer Ebene, wo es wieder Vorstöße etwa der USA im Bereich der Corporate Governance gegeben hat, dass man da schon aufpas­sen muss, dass bewährte europäische Gesellschaftssysteme, Gesellschaftsrechtssys­teme nicht über Bord geworfen werden. Man sollte da selbstbewusst auch im Rahmen des Lissabon-Prozesses auf einer europäischen Regelung bestehen. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Herbert Scheibner, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Österreichs Haltung zur Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur Verfassung der Europäischen Union (1813/J)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftli­chen Anfrage 1813/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Mit dem Vertrag von Nizza beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäi­schen Union im Dezember 2000 jene institutionellen Reformen, mit denen die Europäi­sche Union erweiterungsfähig gemacht wurde. Gleichzeitig beschlossen die Staats- und Regierungschefs, dass eine breiter angelegte Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union aufgenommen werden soll. Im Rahmen dieses Prozesses sollten u. a. die Kompetenzabgrenzung zwischen Europäischer Union und den Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip, der Status der Grundrechtscharta der Europäischen Union, eine Vereinfachung der Verträge und die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas behandelt werden.

In diesem Sinne beschloss der Europäische Rat von Laeken die Einberufung eines Konvents zur Zukunft Europas. Dieser nahm am 28. Februar 2002 seine Arbeit zur Erstellung von Reformvorschlägen für die Europäische Union auf. Damit sollte eine möglichst umfassende und transparente Vorbereitung der nächsten Regierungskonfe­renz sichergestellt werden. Der Europäische Rat von Laeken gab dem Konvent ein umfassendes Mandat, wobei sich für den Diskussionsprozess vier große Themenblö­cke abzeichnen: die Verdeutlichung und Vereinfachung der Kompetenzstrukturen so­wie eine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, eine Reform der Politikinstrumente der Union, eine Überprüfung des Institutionengefüges und deren Funktionsweise mit dem Ziel einer Erhöhung der de-


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