angenommen
wird. Es sind dort Zuwachsraten von über 50 Prozent zu verzeichnen. Das
ist wohl auch mit dem höheren Image, das die Aktiengesellschaften etwa gegenüber
der GmbHs genießen, verbunden.
Grundsätzlich
möchte ich aber schon dazusagen, dass sich bei diesen Flexibilisierungen des
Aktienrechtes – und das wurde auch angeführt in den Erläuterungen des Gesetzes –
sozusagen ein gewisser Standortwettbewerb, was die Gesellschaftsrechte angeht,
einzubürgern beginnt. Das muss nicht unbedingt negativ sein.
Ich denke nur, gerade auch auf
europäischer Ebene, wo es wieder Vorstöße etwa der USA im Bereich der Corporate
Governance gegeben hat, dass man da schon aufpassen muss, dass bewährte
europäische Gesellschaftssysteme, Gesellschaftsrechtssysteme nicht über Bord
geworfen werden. Man sollte da selbstbewusst auch im Rahmen des
Lissabon-Prozesses auf einer europäischen Regelung
bestehen. – Danke. (Beifall bei der
SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
Dringliche Anfrage
der
Abgeordneten Herbert Scheibner, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Österreichs
Haltung zur Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur Verfassung der Europäischen
Union (1813/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1813/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die
Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Mit
dem Vertrag von Nizza beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union im Dezember 2000 jene institutionellen Reformen, mit denen die
Europäische Union erweiterungsfähig gemacht wurde. Gleichzeitig beschlossen
die Staats- und Regierungschefs, dass eine breiter angelegte Diskussion über die
Zukunft der Europäischen Union aufgenommen werden soll. Im Rahmen dieses
Prozesses sollten u. a. die Kompetenzabgrenzung zwischen Europäischer Union und
den Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip, der Status der
Grundrechtscharta der Europäischen Union, eine Vereinfachung der Verträge und
die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas behandelt
werden.
In diesem Sinne beschloss der Europäische Rat von Laeken die Einberufung eines Konvents zur Zukunft Europas. Dieser nahm am 28. Februar 2002 seine Arbeit zur Erstellung von Reformvorschlägen für die Europäische Union auf. Damit sollte eine möglichst umfassende und transparente Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz sichergestellt werden. Der Europäische Rat von Laeken gab dem Konvent ein umfassendes Mandat, wobei sich für den Diskussionsprozess vier große Themenblöcke abzeichnen: die Verdeutlichung und Vereinfachung der Kompetenzstrukturen sowie eine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, eine Reform der Politikinstrumente der Union, eine Überprüfung des Institutionengefüges und deren Funktionsweise mit dem Ziel einer Erhöhung der de-