Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 116

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ums – auch noch zusätzliche Regelungen für diese „kleinen Aktiengesellschaften“ – unter Anführungszeichen – vorgesehen sind und in Zukunft umgesetzt werden sollen.

Ein weiterer Schritt ist die Einführung einer Möglichkeit, wie sie im angelsächsischen Rechtssystem und in verschiedenen Ländern schon jetzt besteht: als Alternative zum derzeitigen österreichischen System mit der Aufteilung zwischen Aufsichtsrat und Vor­stand in Zukunft das monistische System wählen zu können. Das bedeutet ein einheit­liches Führungsgremium dieser Aktiengesellschaft, dieser europäischen Gesellschaft, und in diesem einheitlichen Führungsgremium gibt es dann eben Mitglieder, die für die Geschäftsführung, und solche, die für die Aufsicht zuständig sind, aber keine zwei ver­schiedenen Gremien. Unser bisheriges System wird weiterhin möglich sein, aber alter­nativ dazu wird es auch dieses so genannte monistische System geben.

Ich möchte noch sagen, es freut mich, dass heute auch die Oppositionsparteien die­sem – wie es Frau Kollegin Moser genannt hat – wirtschaftsfördernden Gesetz zu­stimmen werden, es hätte aber auch in der Vergangenheit, in den letzten Monaten und Jahren, oft Gelegenheit dazu gegeben, wirtschaftsfördernden Gesetzen die Zustim­mung zu geben. Ich darf nur die erst kürzlich beschlossene Steuerreform erwähnen – ein wichtiger Punkt für den Wirtschaftsstandort Österreich! –, verschiedene Regelun­gen, mit denen wir die Förderungslandschaft vereinfacht und vereinheitlicht haben.

Bei all diesen Gelegenheiten hätten wir Ihre Zustimmung im Interesse der österreichi­schen Betriebe, Unternehmen und ihrer Mitarbeiter gerne gesehen, aber Sie werden auch in Zukunft noch genügend Möglichkeiten dazu haben, diesbezüglichen Gesetzen vielleicht doch zuzustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen.)

14.57

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Herr Kollege, Sie haben ungefähr 3 Minuten Zeit, dann beginnt die Dringliche.

 


14.57

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einige ebenfalls kurze Anmerkungen zu Artikel II des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes, also zur „kleinen AG“, obwohl dieser Begriff „kleine AG“, der sich eingebürgert hat, etwas missverständlich ist, weil es ja nicht nach der Größe des Unternehmens geht.

Die Novelle bringt ohne Zweifel einige Flexibilisierungen, was das Aktienrecht angeht, die unter anderem auch von der Tourismuswirtschaft seit längerem gefordert wurden. Darüber sind wir und bin auch ich als Ökonom sehr froh. Gerade bei Betriebsüberga­ben, die demnächst vielleicht in vielen Hotelleriebetrieben anstehen werden, ist es sehr wesentlich, dass von Seiten des Betriebsübergebers sozusagen gewisse Sonderrechte eingeführt werden können, insbesondere bei nicht börsenotierten Gesellschaften, die es bei der „großen AG“ – unter Anführungszeichen – in dieser Form nicht gibt.

Gerade in einem Bereich, wo wir im Durchschnitt ein negatives Eigenkapital vorfinden, ist es umso wichtiger, gewisse Anreize dafür zu geben, vielleicht auch in eine andere Gesellschaftsform zu wechseln, um die Kapitalbeschaffung zu vereinfachen bezie­hungsweise eben diese Betriebsübergabe etwa innerhalb der eigenen Familie vorneh­men zu können.

Ich denke da nur an die Entsendungsrechte, die bei nicht börsenotierten Gesellschaf­ten für Aufsichtsratsmitglieder ermöglicht werden, oder auch die Möglichkeit der Ein-Personen-Gründung.

Das Ganze dient auch der Stärkung der Möglichkeiten bei Betriebsübergaben, und das Beispiel Deutschland, wo das im Jahr 1994 eingeführt wurde, zeigt, dass das sehr gut


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