wenn sie der Verbraucher ausdrücklich abgelehnt hat. Mein Problem ist jetzt: Ich will diese Zusendung und Zuschüttung mit E-Mails von vornherein verhindern können und nicht erst diese ausdrückliche Ablehnung bekunden müssen. Sie werden das vielleicht nicht so empfinden, weil Sie nicht täglich Ihre E-Mails lesen, aber viele unserer Kollegen werden überschüttet – überschüttet! – von E-Mail-Spams. Was ich täglich an teilweise untergriffigen E-Mails löschen muss, ist eine Zumutung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Und das geht eben darauf zurück, dass wir im TKG eine mangelhafte Regelung haben.
Daher: Zustimmung zu den jetzt vorliegenden Materien, gleichzeitig aber auch die Ankündigung, dass wir diese TKG-Novelle wieder novelliert haben wollen, weil Schluss sein muss mit diesem Spam-Müll! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
14.53
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf ergänzend noch einige Punkte anführen, die die Europäische Gesellschaft, die mit dieser Gesellschaftsrechtsänderung eingeführt wird, betreffen.
Es wurde von einigen Vorrednern schon erwähnt: Es geht einerseits um eine Vereinheitlichung, nämlich auf europäischer Ebene die Möglichkeit zu schaffen, dass Gesellschaften nach demselben Gesellschaftsrecht für ganz Europa tätig sind. Es wird dies – und auch das ist positiv zu sehen für den Wirtschaftsraum Europa – auch zu einer Vereinheitlichung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben in den einzelnen Mitgliedsländern führen, weil dann eben Gesellschaften, die in Europa übergreifend tätig sind, die Möglichkeit haben, ihren Sitz nach jenem Gesellschaftsrecht zu wählen und dort eine europäische Gesellschaft zu gründen, wo die für sie günstigsten Regeln bestehen.
Günstig – das ist nichts Negatives, sondern das fördert die Wirtschaft, das fördert die Möglichkeiten der Unternehmen, auf dem Markt aufzutreten, und das zu möglichst geringen Kosten, um wettbewerbsfähig zu sein und Arbeitsplätze zu schaffen.
Wir haben aber in diesem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz auch Regelungen für eine Vereinfachung der Aktiengesellschaft vorgenommen und mit eingebaut. Es geht dabei vor allem darum, in Zukunft auch für unsere KMUs, für unsere kleinen und mittleren Unternehmen, die Aktiengesellschaft möglich zu machen, attraktiv zu machen, vor allem dann, wenn sie nicht börsenotiert sind. Viele Regeln zum Schutz von Anlegern, die über die Börse in Unternehmen investieren, sind für Unternehmen, die nicht börseinvestiert sind, wo es vielleicht auch nur eine geringe Zahl an Gesellschaftern gibt, sehr wichtig, um eine Aktiengesellschaft auch wirklich attraktiv zu machen.
Weshalb ist es wichtig, das attraktiv zu machen, meine Damen und Herren? Wichtig deshalb, weil auch für die kleinen und mittleren Unternehmen – und wir kennen die internationalen Untersuchungen – die Eigenkapitalaufbringung verstärkt möglich gemacht werden muss. Wir liegen diesbezüglich international, aus verschiedenen historischen Gründen, nicht so besonders gut. Eigenkapital im Unternehmen ist einfach wichtig, um krisenresistent zu sein, um auch durch schwierige Zeiten durchsteuern zu können.
Das soll umgesetzt werden, wenngleich – und das ist auch im Ausschuss diskutiert worden; ich glaube, das ist auch Ansicht des Ministers beziehungsweise des Ministeri-