Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 114

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Wenn von manchen beklagt wird, dass nach wie vor eine notarielle Beurkundung oder überhaupt die Beiziehung eines Notars notwendig ist, dann möchte ich schon darauf hinweisen, dass das Beisein des Notars als Urkundsperson sehr viele Vorteile hat. Gerade bei kleinen Aktiengesellschaften ist feststellbar, dass es immer wieder zu Än­derungswünschen kommt, weil behauptet wird, es gab Auffassungsunterschiede bei Hauptversammlungen und so weiter. Um all dem vorzubeugen, also Missbräuchen vorzubeugen, ist es auf alle Fälle notwendig beziehungsweise sinnvoll, dass der Notar mitwirkt. Auch das notarielle Protokoll trägt wesentlich dazu bei, dass ein sicherer Be­weis vorhanden ist, wenn es später gerichtliche Auseinandersetzungen gibt.

Das Kostenargument ist eigentlich nicht wirklich schlagkräftig, denn das Honorar für eine jährliche ordentliche Hauptversammlung beträgt rund 500 € zuzüglich Umsatz­steuer, habe ich mir sagen lassen – wirklich ein Betrag, den man einer Aktiengesell­schaft zumuten kann! Diese kurzfristige Kostenbelastung wird aber durch die größere Rechtssicherheit, die vorhanden ist, weitgehend gutgemacht.

Ich möchte eigentlich gar nicht mehr weiter eingehen auf dieses Gesetz, weil Kollegin Fekter und Kollege Jarolim schon dargelegt haben, worum es geht. Diese Bestimmung führt zu einer Verbesserung des Wirtschaftsstandortes, aber das habe ich auch schon gesagt.

Während dieses Gesetz für den Unternehmer ausgerichtet ist, ist das zweite Thema, das wir jetzt auch noch behandeln, etwas, was für die Konsumenten einen größeren Schutz bringt. Es geht auch dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Konsu­mentenschutz wird verbessert, indem für Finanztransaktionen, die über Internet oder auch fernmündlich abgewickelt werden, ein verbesserter Schutz vorhanden ist: mehr Auskunftspflichten, mehr Informationspflichten, auch verbesserte Rücktrittsgeschäfte.

Für viele Menschen, die nur per Telefon oder per E-Mail handeln, stellt es vielleicht eine große Versuchung dar, einen Vertrag abzuschließen, von dem sie dann später nicht einmal mehr genau wissen, was sie da abgeschlossen haben, und den sie viel­leicht dann überhaupt nicht mehr erfüllen wollen.

Abschließend: Bei beiden Vorlagen handelt es sich um Gesetze, die wir umsetzen müssen, weil es EU-Beschlüsse sind, die aber sicher für die gesamte Wirtschaft von Nutzen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.51

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Auf welche Zeit kann ich die Uhr einstellen? – 3 Minuten, bitte.

 


14.51

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Da es sich um eine konsensuale Materie handelt, möchte ich Ihre Zeit, Herr Minister, nicht lange in Anspruch nehmen. Es han­delt sich, wie schon gehört, um wirtschaftsbelebende Maßnahmen, denen wir durchaus zustimmen können, die wir auch unterstützen.

Ich möchte nur noch anmerken, dass jetzt für den Fernabsatz durch dieses Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz Gott sei Dank mehr Möglichkeiten zum Schutz der Kon­sumentInnen auf EU-Ebene eingerichtet worden sind. Wir haben aber auch nationale Spielräume, die wir aber in einem Bereich leider nicht optimal genützt haben. Daran sind nicht Sie schuld, Herr Minister, sondern das liegt beim TKG und betrifft Kollegen Gorbach.

Wir haben im Sommer 2003 eine TKG-Novelle beschlossen. In § 107 ist leider eine differenzierende Regelung festgehalten, die den Anforderungen des Artikels 10 der Richtlinie ebenfalls gerecht wird, weil die Zusendung von Werbe-E-Mails unzulässig ist,


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