Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 113

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die Absetzung eines Geschäftsführers aus diesem Board eine Art Revisionsaufsichts­verhältnis – so kann man das, glaube ich, nennen – ergibt.

Das nicht zu verhindern wäre aus unserer Sicht ein großer Fehler gewesen. Ich danke daher all jenen, die dazu beigetragen haben, das zu verhindern.

Was die Corporate Governance betrifft – das gilt jetzt für die weitere Zukunft –, sollte es ein Anliegen sein, hier Verbesserungen zu schaffen. Ich darf nur darauf hinweisen, dass es nach wie vor möglich ist, Stock-Option-Pläne auch für Aufsichtsräte aufzule­gen. Wir haben damals bei der Beschlussfassung gemeint, auch ein Aufsichtsrat muss ein Auge zudrücken können. Das ist etwas, was ich keinesfalls für sinnvoll erachte, und ich bin sehr zuversichtlich, Herr Bundesminister, dass auch diese Regelung demnächst der Vergangenheit angehören wird.

In Bezug auf die „kleine Aktiengesellschaft“ kommt es zu Vereinfachungen – ob man das Deregulierung nennen kann, weiß ich nicht –, zu Vereinfachungen in der Form, dass Bestimmungen grundsätzlich zwar weiterhin aufrecht sind, aber in einer weniger intensiven Form ausgelegt werden, indem man etwa von der „Wiener Zeitung“ auf an­dere Medien umsteigt et cetera. Das heißt vereinfachte Kommunikation dort, wo sie im überschaubaren Rahmen bleibt.

Gesamt betrachtet kann man, so meine ich, sagen: Es ist eine Weiterentwicklung einer EU-Norm, eine Umsetzung einer EU-Norm. Auf europäischer Ebene ist es leider nicht geglückt, die Aktiengesellschaft im Gesamtkontext weiterzuentwickeln. Das müsste für die Zukunft im Auge behalten werden.

In diesem Sinne darf ich mitteilen, dass die Sozialdemokratie diesem Gesetz zustim­men wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.46

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Auf wie viele Minuten darf ich die Uhr einstellen? – 5 Minuten, bitte.

 


14.46

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Das Wirtschaftsleben ist sehr international geworden, ja eigentlich global, weltumspannend geworden, aber gerade unser Gesellschaftsrecht regelt das Agieren eigentlich nur im nationalen Raum. Es gibt keine supranationale Gesellschaftsform, die es ermöglichen würde, in verschiedenen Ländern nach einem einheitlichen Gesetz, nach einheitlichen Normen tätig zu werden.

Beispielsweise – das hat Frau Kollegin Fekter schon angeschnitten – muss heute eine Gesellschaft, die ausländische Tochtergesellschaften hat, immer wieder mit nationalen Rechten umgehen, wenn sie eben Dispositionen in ihren Tochtergesellschaften trifft. Das bedeutet natürlich eine gewisse Schwerfälligkeit, das erhöht die Kosten, das ver­ringert die Transparenz, und das hat die EU zum Anlass genommen, eine Richtlinie auszuarbeiten, um das Agieren von supranationalen Gesellschaften zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

Wichtige Handlungen von Gesellschaften sollen so geregelt werden können, dass sie nach einem einheitlichen Rechtsgrundsatz in Angriff genommen werden können; so zum Beispiel die Sitzverlegung von Aktiengesellschaften, die Gründung von Aktienge­sellschaften, die Umwandlung von Aktiengesellschaften, wenn sie grenzüberschreitend sind. Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit weiß ich, egal, wo ich bin, wie ich agieren muss, nämlich nach dem Recht des Sitzes der Gesellschaft. Das ist auf alle Fälle ein Fortschritt und – es wäre uns nichts anderes übrig geblieben, wir hätten diese Richtlinie ohnehin akzeptieren müssen – auch für den Wirtschaftsstandort Österreich von Vorteil.

 


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