Regierungschefs
am 12. und 13. Dezember 2003 wurde jedoch ohne Einigung über eine
Europäische Verfassung beendet.
Unter
irischer Präsidentschaft wurde jetzt ein neuer Anlauf genommen, um die Regierungskonferenz
noch im ersten Halbjahr 2004 bzw. beim Europäischen Rat der Staats- und
Regierungschefs am 17. und 18. Juni 2004 erfolgreich abschließen zu
können.
Unabhängig
vom Zeitpunkt des Beschlusses einer Europäischen Verfassung hängt der Erfolg
des Friedensprojektes Europa im wesentlichen Ausmaß davon ab, dass es gelingt,
die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedsstaaten uneingeschränkt zu gewährleisten.
Dazu gehört, wie sich im Fall des uneinheitlichen Vorgehens der europäischen
Länder im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg zeigte, der weitere Aufbau einer
gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, mit dem Ziel, eines weltweit
eigenständigen Auftretens Europas. Ebenso ist es erforderlich, die Sicherung
der Grenzen der Gemeinschaft, die sich mit der Erweiterung von Österreich weg
verschoben haben, konsequent wahrzunehmen. Dies umso mehr, als die Frage des
Umganges mit politischen Flüchtlingen durch die Umsetzung des Konzepts der
sicheren Drittstaaten durch das neue österreichische Asylrecht gelöst ist.
Im
Hinblick auf den möglichen Abschluss der Regierungskonferenz stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR folgende
Dringliche Anfrage:
1.
Wie sehen Sie im einzelnen die Aussichten, die von der Bundesregierung am
23. September 2003 beschlossenen und vom Hauptausschuß des Nationalrates bekräftigten
Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz 2003 im Rahmen der derzeit
laufenden Verhandlungen über die Europäische Verfassung durchzusetzen?
2.
Wie beurteilen Sie im Hinblick auf die im Jahr 2000 von
14 Mitgliedsstaaten verhängten Sanktionen gegen Österreich den im
Art. 58 des Verfassungsentwurfs vorgesehenen Mechanismus?
3.
Welche Aussichten hat Ihrer Einschätzung nach die Umsetzung der im Verfassungsentwurf
vorgesehenen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union?
4. Teilen Sie
die Auffassung, daß es gerade angesichts der wachsenden Spannungen im nahen und
mittleren Osten sowie zwischen arabischen Ländern und Ländern der westlichen
Welt besonders wichtig wäre, daß Europa hier einheitlich vorgeht?
5.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg die traditionelle
österreichische Vermittlerrolle dahingehend zu nützen, daß nachhaltige Spannungen
zwischen der arabischen Welt und dem gesamten Westen und insbesondere der EU
vermieden werden können?
6.
Welche Möglichkeiten sehen Sie für Österreich im Zusammenhang mit dem
Israel-Palästina – Konflikt beispielsweise im Sinne des Engagements der
Europäischen Union im humanitären und infrastrukturellen Bereich, auf eine
friedlichere Entwicklung hinzuwirken?
7.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des
Terrorismus weiterhin nachhaltig zu unterstützen?
8. Wie beurteilen Sie die Frage von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Hinblick auf den Umstand, daß die Kopenhagener Kriterien insbesondere hinsichtlich der Ein-