Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 119

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Regierungschefs am 12. und 13. Dezember 2003 wurde jedoch ohne Einigung über eine Europäische Verfassung beendet.

Unter irischer Präsidentschaft wurde jetzt ein neuer Anlauf genommen, um die Regie­rungskonferenz noch im ersten Halbjahr 2004 bzw. beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs am 17. und 18. Juni 2004 erfolgreich abschließen zu können.

Unabhängig vom Zeitpunkt des Beschlusses einer Europäischen Verfassung hängt der Erfolg des Friedensprojektes Europa im wesentlichen Ausmaß davon ab, dass es ge­lingt, die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedsstaaten uneingeschränkt zu ge­währleisten. Dazu gehört, wie sich im Fall des uneinheitlichen Vorgehens der europäi­schen Länder im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg zeigte, der weitere Aufbau einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, mit dem Ziel, eines weltweit eigenständi­gen Auftretens Europas. Ebenso ist es erforderlich, die Sicherung der Grenzen der Gemeinschaft, die sich mit der Erweiterung von Österreich weg verschoben haben, konsequent wahrzunehmen. Dies umso mehr, als die Frage des Umganges mit politi­schen Flüchtlingen durch die Umsetzung des Konzepts der sicheren Drittstaaten durch das neue österreichische Asylrecht gelöst ist.

Im Hinblick auf den möglichen Abschluss der Regierungskonferenz stellen die unterfer­tigten Abgeordneten an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR folgende

Dringliche Anfrage:

1. Wie sehen Sie im einzelnen die Aussichten, die von der Bundesregierung am 23. September 2003 beschlossenen und vom Hauptausschuß des Nationalrates be­kräftigten Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz 2003 im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlungen über die Europäische Verfassung durchzusetzen?

2. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf die im Jahr 2000 von 14 Mitgliedsstaaten verhängten Sanktionen gegen Österreich den im Art. 58 des Verfassungsentwurfs vorgesehenen Mechanismus?

3. Welche Aussichten hat Ihrer Einschätzung nach die Umsetzung der im Verfassungs­entwurf vorgesehenen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union?

4. Teilen Sie die Auffassung, daß es gerade angesichts der wachsenden Spannungen im nahen und mittleren Osten sowie zwischen arabischen Ländern und Ländern der westlichen Welt besonders wichtig wäre, daß Europa hier einheitlich vorgeht?

5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg die traditio­nelle österreichische Vermittlerrolle dahingehend zu nützen, daß nachhaltige Span­nungen zwischen der arabischen Welt und dem gesamten Westen und insbesondere der EU vermieden werden können?

6. Welche Möglichkeiten sehen Sie für Österreich im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina – Konflikt beispielsweise im Sinne des Engagements der Europäischen Uni­on im humanitären und infrastrukturellen Bereich, auf eine friedlichere Entwicklung hinzuwirken?

7. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus weiterhin nachhaltig zu unterstützen?

8. Wie beurteilen Sie die Frage von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Hinblick auf den Umstand, daß die Kopenhagener Kriterien insbesondere hinsichtlich der Ein-


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