Europaparlament machen – darauf aufpassen, dass Österreich dabei nicht unter die Räder kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Das gilt bei der Reform der Institutionen genauso wie bei der Abgrenzung der Kompetenzen. Wir haben ja durchgesetzt – das muss jetzt auch wirklich finalisiert werden –, dass bei wichtigen Fragen das Einstimmigkeitsprinzip auch in der Europäischen Union erhalten werden kann.
Herr Kollege Gusenbauer, zu einem Ihrer Wahlkampfslogans, die Sie ja jetzt überraschenderweise bringen, den Erhalt des Wassers. In den neunziger Jahren haben Sie die FPÖ noch beschimpft, als sie für den Erhalt des Wassers eingetreten ist. – Das ist geregelt. Das ist geklärt. Es ist in diesem Fall klar Einstimmigkeit gegeben. Österreich – das habe ich Ihnen auch gestern schon gesagt –, die österreichische Bundesregierung wird nie und niemals zustimmen, dass über unsere Wasserressourcen andere als die Österreicherinnen und Österreicher entscheiden. Das gilt es dann auch klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es geht um die Finanzierung der
Europäischen Union, um Pläne, dass eine Erhöhung von 20 bis 25 Prozent bei
den Belastungen für Österreich geplant ist. Dies ist für uns nicht
akzeptabel! Das muss verhindert werden! Auf der anderen Seite verlangen wir
aber auch klare Richtlinien etwa für die Einhaltung der Konvergenzkriterien.
Nur kann es nicht so sein, dass sich einige Länder, so wie Österreich,
penibelst an die Vorgaben zur Festigung und Stabilisierung des Euro
halten – andere, große Länder jedoch machen, was sie wollen, und es dann
schon eine große Leistung ist, wenn es dann einen Brief mit einer lauen
Verurteilung oder Ermahnung gibt. (Abg. Öllinger: Herr Kollege! Der
Minister ist ja nicht da!)
Genauso, Herr Kollege Öllinger, sieht es auch aus, wenn es um die Betrugsbekämpfung geht, wenn es um die Bekämpfung der Korruption geht. Und wir gehen auch davon aus, dass die Dinge, die aufgedeckt sind, dann auch eingemahnt werden, dass zu Unrecht überwiesene Zahlungen auch zurückgefordert werden.
Es ist im Rahmen dieses Verfassungsentwurfes auch ein Sanktionsmechanismus eingeführt, der dann eintritt, wenn ein Mitgliedsland in Verdacht gerät, gegen die Werte der Europäischen Union zu verstoßen. Das ist gut so und richtig, denn es ist eine Reaktion auf ein ungeregeltes, völlig inakzeptables Verhalten der Europäischen Union, der Länder der Europäischen Union, nämlich in der Zeit, im Jahre 2000, als die Bevölkerung Österreichs eine Bundesregierung gewählt hat, die manchen in Europa und auch manchen in Österreich nicht gepasst hat. Diese schlechten Erfahrungen, die die Europäische Union damit gemacht hat, fußen jetzt in dieser Maßnahme, und diese wird auch von uns unterstützt, meine Damen und Herren. Das, was sich damals abgespielt hat, dass 14 Mitgliedsländer der Europäischen Union Sanktionen gegen ein Land dieser Union setzen – und das nur deshalb, weil ihnen die Regierung nicht gefällt –, das darf und wird sich in Zukunft nicht mehr wiederholen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich hoffe – da schaue ich jetzt auch
in Richtung Sozialdemokratie, Herr Kollege Gusenbauer –, dass sich auch
eines nicht mehr wiederholen wird: dass es nämlich dann, wenn so etwas
passiert, dass man gegen Österreich, gegen die österreichischen Interessen
derart zu Felde zieht, in Österreich Abgeordnete, Politiker bis in höchste
Kreise und auch EU-Abgeordnete gibt, die nicht nur nichts gegen diese
ungerechtfertigten Sanktionen tun, sondern – ganz im Gegenteil! –
diese, wenn sie sie schon nicht herbeireden oder herbeiwünschen, zumindest
noch erklären, begrüßen und verteidigen und unser Land im Ausland noch schlecht
machen. Eine derartige Strategie hat damit hoffentlich auch ihr Ende gefunden!
(Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ein Wahnsinn! Unvorstellbar!)