15.21
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich bitte Sie um Ihr Verständnis dafür, dass ich heute einerseits die Freude und andererseits die Ehre habe, die Frau Außenministerin zu vertreten; sie ist mit unserem Herrn Bundeskanzler Dr. Schüssel am Weg zur EU-Lateinamerika-Konferenz nach Mexiko. Daher nehmen Sie bitte mit mir vorlieb. (Ruf bei der SPÖ: Bleibt sie dort?) – Gewiss nicht! Das Land braucht sie dringend! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer – in Richtung SPÖ –: „Bleibt sie dort?“ – Schämt euch!)
Lassen Sie mich eingangs, meine Damen und Herren, auf das Thema Regierungskonferenz und den Stand der Entwicklung einer europäischen Verfassung eingehen. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung SPÖ –: Das wahre Gesicht kommt jetzt raus von euch! – Abg. Dr. Gusenbauer: Ihr habt es notwendig, bei der Rede von Scheibner zu klatschen!) Hohes Haus! Wie Sie wissen, hat es zwischen dem gescheiterten Gipfel im Dezember vergangenen Jahres und zwei Außenministertreffen im Mai keine offizielle Verhandlungsrunde der Regierungskonferenz gegeben, sondern nur bilaterale Gespräche zwischen bestimmten Mitgliedstaaten.
Ein weiteres Außenministertreffen wird am 14. Juni stattfinden, gerade drei Tage vor dem Europäischen Rat, bei dem die Regierungskonferenz hoffentlich abgeschlossen werden kann. Ich möchte Ihnen über den Stand der Diskussion zu diesen Themen der Reihe nach berichten – und mit nicht-institutionellen Fragen beginnen.
Manche dieser Themen sind aus österreichischer Sicht sehr wichtig, so zum Beispiel die Aufnahme der Charta der Grundrechte, die Abschaffung der Säulenstruktur, die Schaffung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit, die klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, die Achtung der nationalen Identität, die verstärkte Kontrolle des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips und die neue Rolle der nationalen Parlamente.
Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben eine Stärkung der sozialen Dimension erzielt. Es wird eine horizontale Sozialklausel geben, die festhält, dass die Union in allen Politikbereichen auf ein hohes Beschäftigungsniveau und auf soziale Sicherheit achten muss. Wir haben erreicht, dass die so genannte Daseinsvorsorge, das heißt die öffentliche Versorgung im Nahverkehr, bei der Abfallbeseitigung und bei den Gesundheitsdiensten in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleibt.
Bezüglich Wasserressourcen, Raumordnung und Bodennutzung haben wir von Anfang an klar gestellt, dass wir nicht bereit sind, auf die Einstimmigkeit zu verzichten. Und das wurde verstanden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Es wird auch weiters verankert, dass der Tierschutz in die diversen politischen Maßnahmen der Union einbezogen werden muss. Die Handlungsfähigkeit der Union in den Bereichen Grenzkontrollen und Asyleinwanderung wird verstärkt. Es bleibt aber Sache der Mitgliedstaaten, den quantitativen Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt zu regeln.
Was die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik betrifft, hat Österreich genau das erreicht, was es wollte. Bei der viel diskutierten Beistandsklausel wird die Verfassung ausdrücklich auf den spezifischen Charakter der Sicherheitspolitik bestimmter Mitgliedstaaten verweisen, und bei der so genannten Solidaritätsklausel, die bei Terrorakten und Naturkatastrophen gilt, wird ausdrücklich festgehalten, dass jeder Mitgliedstaat selbst die Mittel der Ausübung der Solidarität wählt, meine sehr verehrten Damen und Herren.