Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 127

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Was den Anwendungsbereich der qualifizierten Mehrheitsbestimmungen anlangt, so ist der Übergang zu qualifizierten Mehrheitsabstimmungen vor allem in vier Themenberei­chen umstritten: zum Ersten im Bereich der Außenpolitik, zum Zweiten im Bereich der Steuer, zum Dritten im Bereich der sozialen Sicherheit und zum Vierten im Bereich der justiziellen Kooperation in Strafsachen. Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Eine Lösung wird es wohl erst in den letzten Runden beziehungsweise überhaupt in der letzten Runde geben können.

Österreich tritt – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – für qualifizierte Mehrheits­abstimmungen ein, weil wir das in einer Union der 25 auch als eine Frage der Hand­lungsfähigkeit betrachten, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist sehr umstritten. Sie kennen unsere Position dazu: Es handelt sich um eine der wenigen Fragen, bei denen wir Einstim­migkeit fordern. Eine andere Frage betrifft den Bereich der Wasserressourcen. Dem, meine Damen und Herren, hat der Vorsitz Rechnung getragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nun zum Institutionenpaket: Die großen institutionellen Fragen sind, wie Sie wissen, nach wie vor offen. Die Forderungen der einzelnen Mitgliedstaaten sind auf dem Tisch. Jetzt liegt es an der Präsidentschaft, sich ein ausgewogenes Kompromisspaket zu überlegen. Die Bundesregierung ist auf diese Schlussrunde sehr gut vorbereitet. Wir haben eine Allianz von gleich gesinnten kleineren und mittleren Mitgliedstaaten aufge­baut, die einige gemeinsame Grundsätze definiert haben und vor allem in dieser Schlussphase der Verhandlungen gemeinsam vorgehen wollen.

All diese Staaten teilen unsere Position, wie sie im Grundsatzpapier dargelegt wurde. Sie lehnen die vom Konvent vorgeschlagenen nicht-stimmberechtigten Kommissare ab – die sind jetzt auch ziemlich vom Tisch – und drängen darauf, dass man bei der Definition der doppelten Mehrheit einer Parität der Quoren für das Staaten- und für das Bevölkerungskriterium möglichst nahe kommt. Ich bin sicher, dass sich diese Allianz während der noch verbleibenden Wochen bewähren wird.

Nun zuletzt zum Themenkreis Nahost, meine sehr verehrten Damen und Herren: Eine Lösung des Nahostproblems sowie genereller Spannungen in diesem Raum, aber auch zwischen der arabischen Welt und dem Westen sind ein prioritäres Anliegen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Österreich bringt in diesen wichtigen Bereich seine guten Beziehungen mit den Ländern der Region und seine traditionellen Erfahrungen und Kontakte mit diesem Raum ein, der seit jeher im Zentrum des österreichischen außenpolitischen Interesses steht.

Eine Einheitlichkeit der Position Europas wird von Österreich nachhaltig unterstützt, wie dies auch den Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrates im Zusammenhang mit der Irak-Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, entspricht. Österreich unterstützt überdies die Bemühungen im UN-Sicherheitsrat, wo derzeit eine neue Re­solution zum Irak in Ausarbeitung steht, die die Übertragung der Souveränität auf eine Irakische Übergangsregierung ab dem 30 Juni dieses Jahres ermöglichen soll.

Nun zur Beantwortung der 13 an mich, respektive an mich in Stellvertretung der Frau Außenministerin gestellten Fragen:

Zur Frage 1:

Das habe ich aus meiner Sicht gerade mit meinen einleitenden Ausführungen beant­wortet.

Zur Frage 2:

Dieser Artikel, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde in Nizza praktisch von Österreich geschrieben. Er enthält alle Elemente – ich betone: alle Elemente –, für die


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