Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 129

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verstärkte Anstrengungen unternehmen muss. Die Erklärung der EU-Staats- und -Re­gierungschefs vom 26. März dieses Jahres enthält entscheidende Neuerungen dafür. Mit dem Holländer de Vries wurde das neu geschaffene Amt eines EU-Antiterrorismus-Koordinators besetzt.

Österreich befürwortet die Schaffung dieser Position ebenso wie die neu einzurichten­de Intelligence Capacity, eine Einheit im Ratssekretariat, die eine verbesserte Analy­se von Bedrohungen und ein rascheres Reagieren ermöglichen soll.

Zur Frage 8:

Bereits im Jahre 1963 hatte die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ein Assoziationsabkommen mit der Türkei abgeschlossen, das eine Beitrittsperspektive enthielt. Gemäß dem Europäischen Rat von Helsinki 1999 werden Verhandlungen erst dann aufgenommen, wenn die Türkei die politischen Kriterien, die vom Europäischen Rat von Kopenhagen im Juni 1993 formuliert wurden, erfüllt, nämlich institutionelle Stabilität als Garant für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.

Der Europäische Rat von Kopenhagen beschloss im Dezember 2004, über die Auf­nahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu entscheiden, soferne die politi­schen Kriterien erfüllt sind. Der letzte Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom Herbst 2003 und die Schlussfolgerungen des Rates von Brüssel vom Dezem­ber 2003 sprechen zwar von „effektiven Reformschritten“ der türkischen Regierung, zeigen aber, dass die politischen Kriterien nicht in vollem Umfang erfüllt sind.

Obwohl die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien nicht Voraussetzung für die Auf­nahme von Beitrittsverhandlungen ist, hat Österreich immer wieder gefordert, dass schon vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen absehbar sein sollte, dass die Türkei in der Lage sein würde, auch diese Kriterien zu erfüllen. Österreich hat sich da­bei auch als erster EU-Mitgliedstaat dafür eingesetzt, dass vor einer Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eine Evaluierung der Kosten einer allfälligen Mitgliedschaft vorgenommen werden sollte – und die Europäische Kommission hat dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, zugesagt.

Schließlich hat Österreich immer wieder gefordert, dass auch die Bereitschaft der Europäischen Union zu einer Aufnahme der Türkei gegeben sein muss. Allfällige weitere Beitritte müssen mit einer dynamischen Weiterführung der europäischen Integ­ration vereinbar sein.

Zur Frage 9:

Auch dazu habe ich in meiner Einleitung, wie ich meine, ausreichend Stellung genom­men.

Zur Frage 10:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade für die kleinen Euro-Staaten konnten im Verfassungsentwurf entscheidende Verbesserungen im Rechtsrahmen für den Sta­bilitäts- und Wachstumspakt durchgesetzt werden. Ich möchte derer zwei herausgrei­fen, die beide sicherstellen, dass künftig der Stabilitäts- und Wachstumspakt von allen Mitgliedern in gleicher Weise eingehalten wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen.)

Erste Verbesserung: Beim Stabilitäts- und Wachstumspakt erhält die Kommission ein Vorschlagsrecht in der Frage, ob ein übermäßiges Defizit besteht. Derzeit kann die Kommission nur Empfehlungen aussprechen. Ein Vorschlag der Kommission aber müsste – Sie wissen das – im Unterschied zur Empfehlung wiederum einstimmig ab­geändert werden, und zwar von den Mitgliedstaaten. Der Rat kann dann nicht mehr


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