Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 144

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16.23

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! In der „Wiener Zei­tung“ vom Samstag, dem 22. Mai 2004, bekommen wir einen Bericht vermittelt:

„Volkspartei feierte zehn Jahre EU-Volksabstimmung. Beim Wasser halten wir es wie die Scheichs mit dem Öl.“

Na was machen die Scheichs denn mit dem Öl? – Sie verkaufen das Öl an die interna­tionalen Konzerne! Das ist es, was die Scheichs mit dem Öl machen! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Gemäß APA-Aussendung vom 17. Mai gab nach der EU-Regierungskonferenz die Frau Außenministerin Folgendes bekannt, wobei es übrigens völlig gleichgültig ist, wer die Zettel der Auslandsbeamten verliest: Ob das Minister Bartenstein oder Ministerin Ferrero tut, ist egal. (Beifall bei der SPÖ.) Daher verstehe ich, dass die Dringliche heute auch an Minister Bartenstein geht.

Die Außenministerin wird wie folgt zitiert: „Schließlich wurde heute darüber Einigung erzielt, dass die so genannte Daseinsvorsorge“ – in Klammern wird dann aufgezählt, was damit gemeint ist – „(das heißt die öffentliche Versorgung im Nahverkehr, bei der Abfallbeseitigung, bei den Gesundheitsdiensten) in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleibt.“ – Von Wasser nichts ist nichts zu hören, keine Rede! (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.) Selbstverständlich! Das ist nicht vorgekommen im Denken der Frau Außenministerin am 17. Mai.

Ferner möchte ich den Klubobmann Molterer noch einmal berichtigen: Natürlich war das am 11. März 2004 eine Abstimmung im Europaparlament, bei welcher bei der Vor­lage des Berichtes von Miller die ÖVP-Abgeordneten, darunter so prominente wie Stenzel, einfach nicht dafür eingetreten sind, das Vorhaben in Schranken zu verwei­sen, dass Wasser nicht mehr privatisiert werden darf.

Jetzt haben Sie eine Gelegenheit, die Sie nicht vorbeiziehen lassen sollten! Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Caspar Einem und KollegInnen betreffend die Verhinderung der Privatisierung der österreichischen Trinkwasserversorgung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Stellungnahme zum „Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ klarzustellen, dass die Mitgliedstaaten weiterhin souverän über die Wasserversorgung selbst entscheiden. Jegliche Liberali­sierung der Wasserversorgung ist abzulehnen. Auch zur Privatisierung der Wasserver­sorgung darf niemand, das heißt weder Länder noch Gemeinden, gezwungen werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in den Verhandlungen über eine Europäi­sche Verfassung für eine klare Zielbestimmung zur Daseinsvorsorge in Artikel I-3 der Europäischen Verfassung und für eine eindeutige Schutzbestimmung für diesen Be­reich in Artikel III-6 einzusetzen, die über die nun gefundenen Formulierungen hinaus­geht. Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, in der EU in geeigneter Form für eine Klarstellung zu sorgen, dass die Wasserwirtschaft als Bereich der Da­seinsvorsorge anerkannt wird und in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleibt.

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Traurig, dass man einen solchen Entschließungsantrag einbringen muss, weil offen­sichtlich Fraktionen hier im Parlament darüber nachdenken, das kostbare österreichi-


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