16.23
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! In der „Wiener Zeitung“ vom Samstag, dem 22. Mai 2004, bekommen wir einen Bericht vermittelt:
„Volkspartei feierte zehn Jahre
EU-Volksabstimmung. Beim Wasser halten wir es wie die Scheichs mit dem Öl.“
Na was machen die Scheichs denn mit dem Öl? – Sie verkaufen das Öl an die internationalen Konzerne! Das ist es, was die Scheichs mit dem Öl machen! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)
Gemäß APA-Aussendung vom 17. Mai gab
nach der EU-Regierungskonferenz die Frau Außenministerin Folgendes bekannt,
wobei es übrigens völlig gleichgültig ist, wer die Zettel der Auslandsbeamten
verliest: Ob das Minister Bartenstein oder Ministerin Ferrero tut, ist egal. (Beifall
bei der SPÖ.) Daher verstehe ich, dass die Dringliche heute auch an
Minister Bartenstein geht.
Die Außenministerin wird wie folgt zitiert: „Schließlich wurde heute darüber Einigung erzielt, dass die so genannte Daseinsvorsorge“ – in Klammern wird dann aufgezählt, was damit gemeint ist – „(das heißt die öffentliche Versorgung im Nahverkehr, bei der Abfallbeseitigung, bei den Gesundheitsdiensten) in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleibt.“ – Von Wasser nichts ist nichts zu hören, keine Rede! (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.) Selbstverständlich! Das ist nicht vorgekommen im Denken der Frau Außenministerin am 17. Mai.
Ferner möchte ich den Klubobmann Molterer noch einmal berichtigen: Natürlich war das am 11. März 2004 eine Abstimmung im Europaparlament, bei welcher bei der Vorlage des Berichtes von Miller die ÖVP-Abgeordneten, darunter so prominente wie Stenzel, einfach nicht dafür eingetreten sind, das Vorhaben in Schranken zu verweisen, dass Wasser nicht mehr privatisiert werden darf.
Jetzt haben Sie eine Gelegenheit, die Sie nicht vorbeiziehen lassen sollten! Ich bringe dazu folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Caspar Einem und KollegInnen betreffend die Verhinderung der Privatisierung der österreichischen Trinkwasserversorgung
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Stellungnahme zum „Weißbuch zu
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ klarzustellen, dass die
Mitgliedstaaten weiterhin souverän über die Wasserversorgung selbst
entscheiden. Jegliche Liberalisierung der Wasserversorgung ist abzulehnen.
Auch zur Privatisierung der Wasserversorgung darf niemand, das heißt weder
Länder noch Gemeinden, gezwungen werden.
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, sich in den Verhandlungen über eine Europäische
Verfassung für eine klare Zielbestimmung zur Daseinsvorsorge in
Artikel I-3 der Europäischen Verfassung und für eine eindeutige
Schutzbestimmung für diesen Bereich in Artikel III-6 einzusetzen, die
über die nun gefundenen Formulierungen hinausgeht. Insbesondere wird die
Bundesregierung aufgefordert, in der EU in geeigneter Form für eine
Klarstellung zu sorgen, dass die Wasserwirtschaft als Bereich der Daseinsvorsorge
anerkannt wird und in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleibt.
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Traurig, dass man einen solchen Entschließungsantrag einbringen muss, weil offensichtlich Fraktionen hier im Parlament darüber nachdenken, das kostbare österreichi-