Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 151

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rung zu der nicht weniger beunruhigenden Entwicklung im Nahen Osten stellten sich die EU-Außenminister weiters hinter den Aufruf des Nahost-Quartetts an die Konflikt­parteien zu einem neuerlichen Anlauf im Bemühen um einen umfassenden Waffenstill­stand. Sie verurteilten die Terroranschläge gegen Israel, kritisierten aber auch die massive Zerstörung von palästinensischen Häusern in Gaza als „unverhältnismäßig sowie nicht vereinbar mit dem Völkerrecht und den von Israel eingegangenen Ver­pflichtungen im Rahmen der Road Map.“

Die Europäische Union als Wertegemeinschaft, die ihrerseits die Einhaltung der Men­schenrechte zur obersten Maxime erhoben hat, sollte es daher als oberste Priorität ansehen, unverzüglich der Hoffnung all jener Menschen nachzukommen, als objektiver Vermittler und Gesprächspartner für alle Konfliktparteien einzutreten.

Österreich tritt traditionell mit Nachdruck für die Einhaltung humanitärer Normen und der allgemein gültigen Menschenrechte ein. Österreich erwartet daher auch, dass die zuständigen amerikanischen Stellen – ihren Ankündigungen entsprechend – die Um­stände der dem Kriegsvölkerrecht widersprechenden Misshandlungen irakischer Kriegsgefangener vollständig aufklären und die Täter zur Rechenschaft ziehen.

Der Nationalrat bekräftigt daher die nachdrückliche Verurteilung der völker- und men­schenrechtswidrige Vorgehensweise durch die Bundesregierung. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird in Bezug auf den Nahen Osten ersucht:

1. die Rolle Österreichs als Vermittler in den arabischen Raum auch künftig verstärkt fortzusetzen, um auch innerhalb der EU eine Brücke zwischen den arabischen Staaten und der EU zu schlagen;

2. sich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass ein stärkeres Enga­gement im Israel-Palästina-Konflikt erfolgt, um eine Lösung der Nahostfrage auf dem Verhandlungsweg unter Einbeziehung aller betroffenen Konfliktparteien zu erzielen;

3. angesichts der wachsenden Spannung in den arabischen Ländern sowie zwischen den arabischen Ländern und der westlichen Welt, die mit großer Sorge beobachtet wird, alle Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen gesetzt werden, um den Dialog mit der arabischen Welt zu intensivieren, mit Nachdruck zu unterstützen.

4. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung auch ersucht, mit besonderer Intensität an Bemühungen zur Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästi­nensern mitzuwirken und dabei zu unterstreichen, dass nicht nur UNO-Resolutionen zum Thema Irak, sondern auch UNO-Resolutionen zur Lösung des Nahostkonfliktes Beachtung finden müssen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Die Bundesregierung wird in Bezug auf Irak weiters ersucht:

5. nachdrücklich für eine einheitliche Haltung der Europäischen Union einzutreten, die auf den Schlussfolgerungen der Außenminister der Europäischen Union (RAA/AB vom 17. Mai 2004) aufbaut;

6. sich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass der Aufbau einer souveränen Regierung im Irak unter Kontrolle der UNO unterstützt und vorangetrieben wird;

 


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