rung
zu der nicht weniger beunruhigenden Entwicklung im Nahen Osten stellten sich
die EU-Außenminister weiters hinter den Aufruf des Nahost-Quartetts an die
Konfliktparteien zu einem neuerlichen Anlauf im Bemühen um einen umfassenden
Waffenstillstand. Sie verurteilten die Terroranschläge gegen Israel,
kritisierten aber auch die massive Zerstörung von palästinensischen Häusern in
Gaza als „unverhältnismäßig sowie nicht vereinbar mit dem Völkerrecht und den
von Israel eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Road Map.“
Die Europäische Union als
Wertegemeinschaft, die ihrerseits die Einhaltung der Menschenrechte zur
obersten Maxime erhoben hat, sollte es daher als oberste Priorität ansehen,
unverzüglich der Hoffnung all jener Menschen nachzukommen, als objektiver
Vermittler und Gesprächspartner für alle Konfliktparteien einzutreten.
Österreich
tritt traditionell mit Nachdruck für die Einhaltung humanitärer Normen und der
allgemein gültigen Menschenrechte ein. Österreich erwartet daher auch, dass die
zuständigen amerikanischen Stellen – ihren Ankündigungen
entsprechend – die Umstände der dem Kriegsvölkerrecht widersprechenden
Misshandlungen irakischer Kriegsgefangener vollständig aufklären und die Täter
zur Rechenschaft ziehen.
Der Nationalrat bekräftigt daher die
nachdrückliche Verurteilung der völker- und menschenrechtswidrige
Vorgehensweise durch die Bundesregierung. Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird in Bezug auf
den Nahen Osten ersucht:
1. die Rolle
Österreichs als Vermittler in den arabischen Raum auch künftig verstärkt
fortzusetzen, um auch innerhalb der EU eine Brücke zwischen den arabischen
Staaten und der EU zu schlagen;
2. sich innerhalb der Europäischen Union
dafür einzusetzen, dass ein stärkeres Engagement im Israel-Palästina-Konflikt
erfolgt, um eine Lösung der Nahostfrage auf dem Verhandlungsweg unter
Einbeziehung aller betroffenen Konfliktparteien zu erzielen;
3. angesichts der
wachsenden Spannung in den arabischen Ländern sowie zwischen den arabischen
Ländern und der westlichen Welt, die mit großer Sorge beobachtet wird, alle
Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen
gesetzt werden, um den Dialog mit der arabischen Welt zu intensivieren, mit
Nachdruck zu unterstützen.
4. In diesem
Zusammenhang wird die Bundesregierung auch ersucht, mit besonderer Intensität
an Bemühungen zur Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern
mitzuwirken und dabei zu unterstreichen, dass nicht nur UNO-Resolutionen zum
Thema Irak, sondern auch UNO-Resolutionen zur Lösung des Nahostkonfliktes
Beachtung finden müssen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass mit zweierlei
Maß gemessen wird.
Die
Bundesregierung wird in Bezug auf Irak weiters ersucht:
5.
nachdrücklich für eine einheitliche Haltung der Europäischen Union einzutreten,
die auf den Schlussfolgerungen der Außenminister der Europäischen Union (RAA/AB
vom 17. Mai 2004) aufbaut;
6.
sich innerhalb der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass der Aufbau einer
souveränen Regierung im Irak unter Kontrolle der UNO unterstützt und
vorangetrieben wird;