in Zukunft ihre Mitglieder, juristische und natürliche Personen, bei den Abgabenbehörden vertreten zu können.
Mir scheint das ein wichtiger Punkt zu
sein, dass nämlich Deregulierung auch heißen kann, dass selbstverwalteten,
funktionierenden Interessensverbänden mehr Aufgaben übertragen werden. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.16
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Folgenden kurz dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz widmen.
Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. Es schafft Verbesserungen insbesondere im Fernabsatz. Sie alle kennen sicher die Problemstellungen – Kollege Neudeck hat es bereits angesprochen –: Das sind die Spams, die wir bekommen, das sind die unerbetenen Telefonanrufe, mit denen wir konfrontiert werden, wobei es dann bezüglich der Frage, ob es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist oder nicht, konsumentenpolitisch oder im Beratungsalltag immer die größten Probleme gibt.
Wir stimmen diesem Gesetz daher zu, obwohl wir nicht verhehlen möchten, dass einige Regelungen in diesem Bundesgesetz doch überdacht werden sollten. Das ist einmal die Frage, ob wirklich wirksame und abschreckende Sanktionen bei Verstößen vorgesehen sind, wie es die Richtlinie vorschreibt. Wir beschränken uns auf zivilrechtliche Sanktionen beziehungsweise auf Wettbewerbsklagen.
Das große Problem sehe ich, sieht meine Fraktion in der derzeitigen Regelung des § 107 Telekommunikationsgesetz. Sie erinnern sich: Im letzten Jahr wurde das absolute Werbeverbot, wonach Spamming per E-Mail nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers zulässig ist, beseitigt. Wir halten diese Regelung wirklich für diskussionswürdig, und wir sollten darüber nachdenken, wie wir da zu einer besseren Regelung im Spamming-Bereich kommen können. Das betrifft ja nicht nur die Konsumenten, sondern genauso auch die Unternehmen.
Trotzdem werden wir dieser Regelung zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aber aus konsumentenpolitischer Sicht ein besonderes Problem anschneiden. Wir haben in Österreich unterschiedliche Verbrauchergesetze, und diese enthalten unterschiedliche Rücktrittsfristen. Die sozialdemokratische Fraktion tritt dafür ein, dass diese Rücktrittsfristen auf 14 Tage vereinheitlicht werden; das ist auch der europäische Trend.
Auch in der Richtlinie, die heute umgesetzt wird, ist eine 14-Tages-Frist vorgesehen.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein, der sich, nachdem das Justizministerium nicht mehr für die Konsumentenschutzagenden zuständig ist, an den Konsumentenschutzminister, nämlich an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, richtet.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vereinheitlichung der Rücktrittsfristen für KonsumentInnen bei allen Konsumentengeschäften auf 14 Tage“