Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 190

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senschaft, die Rechtsanwender und letztlich auch alle Bürgerinnen und Bürger den Willen des Gesetzgebers nachvollziehen können.

Daher bin ich bei wichtigen Gesetzen gegen jede Form von Hudelei in parlamentari­schen Debatten! Herr Präsident, ich hoffe, Sie haben da gelauscht. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Präsident, dass die Opposition drei Stunden damit verbringen muss, dass die Re­gierung eine Dringliche Anfrage an sich selbst stellt, und dass es dann, wenn das vor­bei ist, heißt, dass das Pfingstwochenende naht, das spricht – Entschuldigung, aber ich muss das so sagen – eine deutliche Sprache! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Mainoni: ... morgen noch ein Arbeitstag!)

Ich habe theoretisch 20 Minuten Zeit, will aber nur 8 verwenden und jene Punkte her­vorstreichen, denen wir nicht zustimmen. Diese sind nämlich die Minderzahl. Einen Großteil der Ergebnisse tragen die Grünen sehr gerne mit. Ich wiederhole hier nichts davon, weil sowohl Jarolim also auch Fekter – um das jetzt rein sprachlich zu verkür­zen, ich will nicht unhöflich sein – das schon vorgetragen haben.

Zu jenen Punkten, die nicht unsere Zustimmung finden:

Abstammungsrecht, die Frage der Stellung der Kindesmutter. – Da muss ich, Frau Vorsitzende Fekter, schon deutlich darauf hinweisen, dass es dazu im Begutachtungs­verfahren genau von jenen, die in diesem sehr formalen Rahmen eine Interessenver­tretung der Frauen und damit Mütter darstellen, Stellungnahmen gab, wie etwa vom Frauenministerium, in welchen ein gänzlich anderer Standpunkt eingenommen wurde als der, der jetzt, wie zu erwarten war, mit Regierungsmehrheit beschlossen werden wird. (Zwischenruf der Abg. Stadlbauer.) – Das ist der eine wesentliche Punkt.

Der zweite wesentliche Punkt ist eine doch sehr gravierende Änderung bei der Er­wachsenenadoption. Warum lehnen die Grünen diese Bestimmung in der Form, wie sie vorliegt, ab? – Weil sie – und man muss das Kind wirklich beim Namen nennen – ZuwanderInnen diskriminiert!

Dass damit die Erwachsenenadoption erschwert wird, das ist nicht der wesentliche Punkt, sondern der wesentliche Punkt ist, dass ZuwanderInnen, also Menschen, die in Österreich den Mittelpunkt ihres Lebens, aber nicht die österreichische Staatsbürger­schaft haben, jetzt auch durch diese Bestimmungen, die wir mit dem Internationalen Privatrecht einführen, schlicht und einfach diskriminiert werden, weil sie dadurch eine andere Stellung erhalten als jemand, der die österreichische Staatsbürgerschaft hat, da nicht darauf abgestellt wird, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.

Ich verschweige mich nicht und verheimliche damit auch nicht den Standpunkt der Grünen. Wir haben einen Standpunkt, den auch die Richtervereinigung im Begutach­tungsverfahren vertreten hat, und diesen Standpunkt haben wir schon immer vertreten. Ich möchte Ihnen das jetzt vorlesen, damit Sie sehen, worum es dabei geht.

Die Richter und Richterinnen – und das ist, Herr Minister, Ihr Hauptargument dafür gewesen, warum Sie diesen „Missbrauch“ in diesem Bereich bekämpfen wollen, war­um Sie auf diesen „Missbrauch“ auch hingewiesen und gesagt haben, so wie das zur­zeit geregelt sei, führe es zu Problemen, weil die Zahlen so rapide gestiegen seien; Sie haben uns in der letzten Woche die Zahlen in der Ausschusssitzung genannt –, also die Richter und Richterinnen, die ja wohl den besten Überblick darüber haben, wie die entsprechenden Paragraphen des ABGB zur Erwachsenenadoption angewendet wer­den, haben im Begutachtungsverfahren geschrieben, die Erwachsenenadoption solle zur Gänge abgeschafft werden.

 


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